Weekly Backlog KW 45/2025
🗞 Weekly Backlog – KW 45/2025 Europa entdeckt, dass digitale Unabhängigkeit kein Ideal ist, sondern …

Eigentlich sollte der europäische AI Act, die erste umfassende Regulierung für Künstliche Intelligenz weltweit, ab August 2026 vollständig in Kraft treten. Doch derzeit mehren sich Hinweise, dass sich dieser Zeitplan verschieben könnte. Industrieverbände und große Technologieunternehmen fordern eine Fristverlängerung, während zivilgesellschaftliche Organisationen vor einem Rückschritt in der europäischen Digitalpolitik warnen.
Die EU hatte den AI Act im August 2024 verabschiedet. Seitdem tritt die Verordnung schrittweise in Kraft:
Bis dahin sollen technische Standards entwickelt werden, die Unternehmen bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen unterstützen. Diese Standards konkretisieren etwa, wie Risikoanalysen, Datenmanagement oder Transparenzpflichten praktisch umzusetzen sind.
Unternehmen und Verbände wie IBM, Siemens oder der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordern, diesen Zeitplan anzupassen. Unter dem Motto „Stop the clock" argumentieren sie, dass die notwendigen europäischen Normen und Standards noch nicht vollständig vorliegen und damit die Vorbereitung auf die neuen Pflichten erschwert sei. IBM geht davon aus, dass einige Standards erst Ende 2026 fertiggestellt werden könnten. Der BDI schlägt daher eine Verschiebung der Fristen um bis zu zwei Jahre vor – auf August 2028. Auch die Bundesregierung unterstützt inzwischen eine Verlängerung, allerdings nur um ein Jahr.
Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen und Verbraucherverbände warnen dagegen vor einer Aufweichung der Verordnung. In einem offenen Brief an EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen fordern 31 Organisationen, angeführt von European Digital Rights (EDRi), den bestehenden Zeitplan beizubehalten. Eine Verschiebung würde, so die Kritik, rechtliche Unsicherheit schaffen und diejenigen benachteiligen, die sich bereits auf die Umsetzung vorbereitet haben.
Auch die europäische Verbrauchervertretung ANEC betont, dass die technischen Standards nur als freiwillige Hilfestellung dienen und keine Voraussetzung für die Anwendung des Gesetzes sind. Eine Verzögerung könne die internationale Glaubwürdigkeit der EU als Vorreiterin bei der KI-Regulierung schwächen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist zudem darauf hin, dass Verbraucher:innen durch eine Verschiebung später Zugang zu neuen Rechten erhalten würden – etwa zu mehr Transparenz und Kennzeichnungspflichten bei Hochrisikosystemen.
Eine Entscheidung über die Fristverlängerung wird für den 19. November erwartet. An diesem Tag will die EU-Kommission den sogenannten „Digital Omnibus" vorstellen – ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung und Anpassung europäischer Digitalregulierungen. Eine Verschiebung der KI-Verordnung müsste anschließend noch vom Europäischen Parlament und dem Rat bestätigt werden.
Die Debatte um den AI Act verdeutlicht den Zielkonflikt europäischer Digitalpolitik: Einerseits soll Regulierung Rechtssicherheit, Transparenz und Verbraucherschutz gewährleisten. Andererseits steht die Sorge im Raum, dass zu frühe oder zu komplexe Vorgaben europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligen könnten.
Wie die EU-Kommission entscheidet, wird zeigen, ob Europa seinen Anspruch als globaler Vorreiter in der verantwortungsvollen KI-Governance halten kann – oder ob wirtschaftliche Interessen erneut den Takt vorgeben.
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