Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 0.1.0 - Stand: 20.08.2026
1. Geltungsbereich
1.1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Ayedo Cloud Solutions GmbH („ayedo") und dem Kunden (ayedo und Kunde auch „Vertragsparteien" oder „Parteien") über die Erbringung sämtlicher von ayedo angebotenen Leistungen und/oder Produkte (insgesamt die „Services")
1.2. Zielgruppe und Geltung
Die Leistungen und/oder Produkte von ayedo richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB , juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbracht werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Geschäftsbeziehung von ayedo mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Für diese Kunden gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, auf die bei Bedarf explizit verwiesen wird.
1.3. Schriftform
Im Sinne dieser AGBs ist der Begriff ‘schriftlich’ auch als elektronische Korrespondenz, insbesondere E-Mail, zu verstehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
1.4. Leistungsanhang und Rangfolge
Der Leistungsanhang zu diesen AGB ist Bestandteil dieser AGB und gilt für alle Vertragsverhältnisse, auf die diese AGB Anwendung finden. Er enthält die jeweils geltenden operationalen Leistungsparameter für Hosting-, Server-, Cloud- und Managed-Service-Leistungen.
Bei Widersprüchen gelten in absteigender Reihenfolge die individuelle Vereinbarung einschließlich Angebot, Dienstleistungsvertrag und Auftragsbestätigung, der Leistungsanhang und diese AGB. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende oder später wirksam vereinbarte Fassung. Eine neuere Veröffentlichung auf der Website ersetzt die vertraglich einbezogene Fassung nicht automatisch.
2. Art und Umfang der Leistungen
2.1. Leistungserbringung
ayedo erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen nach näherer Maßgabe des Vertrages und dessen Anlagen. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch ayedo bestätigt werden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf ayedo die ayedo obliegenden Leistungen auch von Dritten erbringen lassen.
2.2. Freiwillige Leistungen
Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen von ayedo, die nicht Teil der beauftragten Leistungen sind und auch nicht Voraussetzung für die Erbringung der beauftragten Leistungen von ayedo sind, können jederzeit eingestellt werden. ayedo wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen, soweit möglich, auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
Dies gilt auch für freiwillige Kulanzleistungen, insbesondere den Verzicht auf die Berechnung zusätzlicher Aufwände im Einzelfall. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Wiederholte Kulanzleistungen begründen weder eine dauerhafte Leistungspflicht noch eine Änderung des Vertrags.
2.3. Vertragsschluss
Angebote von ayedo sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags oder mit der Auftragsbestätigung von ayedo, spätestens mit der Annahme der Lieferung und/oder der Leistung durch den Kunden zustande.
2.4. Leistungsumfang
Inhalt und Umfang der von ayedo geschuldeten Leistungen ergeben sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, aus dem Angebot, dem Dienstleistungsvertrag, der Auftragsbestätigung und dem Leistungsanhang.
2.5. Teilleistungen
Zumutbare Teillieferungen und/oder Teilleistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.6. Produktänderungen
ayedo behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden, und für den Kunden zumutbar sind.
2.7. Liefertermine und Verzug
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. ayedo kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von ayedo verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde ayedo erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. In Fällen des Verzugs gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen.
2.8. Höhere Gewalt
Liefertermine verlängern sich für ayedo angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien/Pandemien) oder anderer, nicht von ayedo zu vertretenden Ereignissen (z.B. Störungen bei der Selbstbelieferung durch Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen). ayedo behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert.
2.9. Verfügbarkeit der Services
Die für von ayedo bereitgestellte und betriebene Services geltenden Verfügbarkeitszusagen, Messmethoden, Ausschlüsse und Wartungsregelungen ergeben sich aus Abschnitt 18 und dem Leistungsanhang.
2.10. Projektzeiträume und Mitwirkung des Kunden
Art, Beginn und Dauer des für die jeweilige Leistung geltenden Projekt-, Umsetzungs- oder Anpassungszeitraums ergeben sich aus dem Angebot, dem Dienstleistungsvertrag oder der Auftragsbestätigung. Abweichende Zeiträume können ausdrücklich vereinbart werden. Soweit im Angebot, im Dienstleistungsvertrag oder in der Auftragsbestätigung kein abweichender Zeitraum festgelegt ist, gelten die im Leistungsanhang bestimmten Standard-Projektzeiträume. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Vertragsdurchführung erforderlichen und mit ihm abgestimmten Informationen, Unterlagen, Zugänge, Entscheidungen, Prüfungen, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen innerhalb der vereinbarten oder nach dem Leistungsanhang geltenden Vorbereitungsphase bereitzustellen. Ist keine Vorbereitungsphase vorgesehen, sind die Mitwirkungen spätestens bis zum Beginn des Umsetzungszeitraums zu erbringen. Soweit eine Mitwirkung des Kunden eine vorherige Information oder Leistung von ayedo voraussetzt, ist die Mitwirkung erst nach deren Bereitstellung durch ayedo zu erbringen. Verzögerungen, die von ayedo zu vertreten sind, verlängern den betroffenen Zeitraum angemessen. Fehlende oder verspätete Mitwirkungen des Kunden führen dagegen nicht zu einer automatischen Verlängerung des vereinbarten Projektzeitraums. Kann eine Leistung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums abgeschlossen werden, ist ayedo berechtigt, die weitere Bearbeitung nach vorheriger Information des Kunden auszusetzen. Die Fortsetzung erfolgt in einem neu zu vereinbarenden Zeitraum unter Berücksichtigung der bei ayedo verfügbaren personellen und technischen Kapazitäten. Ein Anspruch des Kunden auf eine unmittelbare Fortsetzung besteht nicht. Zusätzlicher Aufwand, der durch die Unterbrechung, Neuterminierung, erneute Einarbeitung, Wiederholung bereits erbrachter Arbeiten oder sonstige vom Kunden zu vertretende Verzögerungsfolgen entsteht, kann nach vorheriger Information des Kunden zu den vertraglich vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet werden. Weitergehende gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.
2.11. Zusätzliche Leistungen
Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie nach Ziffer 2.12 nicht mehr vom Managed Service umfasste Aufwände sind zusätzliche, separat vergütungspflichtige Leistungen. ayedo informiert den Kunden, bevor solche Leistungen erbracht werden, und übermittelt ihm eine Aufwandsschätzung sowie ein Angebot. Die Leistungserbringung beginnt erst nach Bestätigung des Angebots und entsprechender Auftragsbestätigung durch ayedo. Das Nähere zu den hierfür vorgesehenen Kommunikationswegen ergibt sich aus dem Leistungsanhang. Service-Level-Garantien gelten für Zusatzaufträge nur, soweit und sobald ayedo deren Durchführung ausdrücklich bestätigt hat.
2.12. Managed Services
2.12.1 Allgemeiner Leistungsumfang - Managed Services umfassen den laufenden technischen Betrieb der vertraglich erfassten Systeme und Komponenten ohne festes Stundenkontingent im Rahmen des für einen ordnungsgemäßen Betrieb typischen und angemessenen Aufwands. Zum Standardumfang gehören Monitoring, Alerting, Incident-Behebung, Wartung, Backups und Wiederherstellungen, die Pflege und Anpassung bestehender Komponenten und Konfigurationen sowie die technische Abstimmung und Bearbeitung mit eingesetzten Cloud- und Drittanbietern. Der Managed-Backup-Standard richtet sich nach dem Leistungsanhang.
2.12.2 Managed Kubernetes - Bei Managed Kubernetes übernimmt ayedo den technischen Betrieb des Kubernetes-Clusters einschließlich der von ayedo betreuten zugrunde liegenden Infrastruktur sowie der von ayedo bereitgestellten Plattformkomponenten und Standardintegrationen. Der Betrieb der auf dem Kubernetes-Cluster ausgeführten Anwendungen ist nur umfasst, soweit diese zusätzlich als Managed App vereinbart wurden.
2.12.3 Managed Apps aus dem App-Katalog - Bei Standardanwendungen aus dem App-Katalog übernimmt ayedo den vollständigen technischen Betrieb. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung und Anwendungskonfiguration, Deployments, Updates und Upgrades einschließlich technisch erforderlicher Migrationen sowie die Pflege und Anpassung der eingesetzten Komponenten und Integrationen. Dies gilt auch für die Bereitstellung weiterer Standardanwendungen, Standardkomponenten und Standardintegrationen einschließlich der jeweils erforderlichen Migrationen. Optimierungen sind umfasst, soweit sie für den sicheren, stabilen oder ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind. Deployments, Updates und Änderungen der Anwendungskonfiguration erfolgen auf Anforderung oder in Abstimmung mit dem Kunden.
2.12.4 Bring Your Own App - Kundenspezifische Anwendungen können als Bring Your Own App in den Managed Service aufgenommen werden. ayedo übernimmt in diesem Fall den technischen Betrieb der vereinbarten Plattform und Laufzeitumgebung sowie die Einbindung der Anwendung in die vereinbarten Betriebs-, Deployment- und Überwachungsprozesse. Anwendungskonfigurationen, Deployments und Updates über die CI/CD-Pipelines gehören auf Anforderung oder in Abstimmung mit dem Kunden zum Managed Service. Der Kunde kann Deployments und Updates nach Abschluss des Onboardings eigenständig durchführen. Wenn Änderungen am Anwendungscode oder wesentliche Neu- oder Umbauten der kundenspezifischen Anwendung eine Neuerstellung oder wesentliche Anpassung der CI/CD-Pipeline oder der Betriebsumgebung erforderlich machen, sind die hierdurch entstehenden Arbeiten nicht vom laufenden Managed Service umfasst. Sie werden über ein vereinbartes Onboarding- oder Änderungskontingent oder als Zusatzleistung nach Ziffer 2.11 erbracht.
2.12.5 Technische Analyse und Fair Use - Die erstmalige technische Analyse einer gemeldeten Beeinträchtigung ist Bestandteil des Managed Service. Bei jedem schwerwiegenden Incident führt ayedo im Rahmen des Managed Service eine Ursachenanalyse und ein Post-Mortem durch. Liegt die Ursache einer Beeinträchtigung im Anwendungscode, in den Daten oder in einer Änderung des Kunden, obliegt die weitere Behebung dem Kunden. Wiederkehrende Aufwände aufgrund derselben dem Kunden mitgeteilten Ursache sind nicht mehr vom Managed Service umfasst, wenn der Kunde zumutbare Abhilfemaßnahmen nicht durchführt. Gleiches gilt für außergewöhnlich umfangreiche Entwicklungs-, Projekt- oder Optimierungsleistungen ohne unmittelbaren Bezug zum sicheren und stabilen Betrieb. Vor der weiteren Bearbeitung als Zusatzleistung gilt das Verfahren nach Ziffer 2.11.
2.12.6 Wiederherstellungen - ayedo verantwortet die technische Wiederherstellung der vom Managed-Backup-Standard erfassten und von ayedo betriebenen Sicherungen. Der Kunde hat eine erforderliche Wiederherstellung unverzüglich über einen zulässigen Servicekanal anzufordern. Nach einer Wiederherstellung hat der Kunde die Anwendung und die wiederhergestellten Daten unverzüglich zu prüfen und ayedo erkennbare Abweichungen oder weiterhin bestehende Störungen mitzuteilen. Die fachliche und inhaltliche Konsistenz der vom Kundensystem erzeugten Daten ist nicht Bestandteil der Managed-Backup-Leistung. Der konkrete Umfang der bei Managed-Datenbankdiensten enthaltenen Wiederherstellungsarten ergibt sich aus dem Leistungsanhang.
3. Resellerausschluss
3.1. Direkter Gebrauch
Die von ayedo zur Verfügung gestellten Services sind ausschließlich für den direkten, vertraglich vereinbarten Gebrauch durch den Kunden bestimmt. Jede weitere Überlassung der von ayedo zur Verfügung gestellten Services an Dritte im Wege des Resellings bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen ayedo und dem Kunden.
4. Preise, Fälligkeit und Einwendungen gegen Rechnungen
4.1. Zahlungspflicht
Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aufgrund der Erbringung der Services durch ayedo auf Basis der hierfür mit dem Kunden vereinbarten Preise ergeben. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Entgeltarten und Fälligkeit
Monatlich zu entrichtende Entgelte sind im Voraus, bei einer zeitanteiligen Nutzung entsprechend anteilig, zu entrichten. Nutzungs- und verbrauchsabhängige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3. Rechnungsstellung
Die in der Rechnung aufgeführten Beträge sind zehn (10) Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine rechtlich unverbindliche Abrechnung der Leistungen wird dem Kunden jeweils auf Anfrage von ayedo zum Abruf bereitgestellt. ayedo wird dem Kunden die Rechnung in Textform (in der Regel als E-Mail-Anhang) zur Verfügung stellen. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der ordnungsgemäße Empfang der Rechnungen sichergestellt ist.
4.4. Einwendungen gegen Rechnungen
Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von ayedo erbrachten Services innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. ayedo wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
5. Änderung der Entgelte
5.1. Anpassungsberechtigung
ayedo ist – vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5.4 – berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in dieser Ziffer nachfolgend aufgeführten Grundsätze der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Berechnung der Entgelte maßgeblich sind.
5.2. Erhöhungsgründe und Verfahren
Eine Erhöhung der Entgelte kommt danach insbesondere in Betracht, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung und Nutzung von Hard- und Software, Energie, die Bereitstellung und/oder Nutzung von Kommunikationsnetzen, die Personalkosten oder die Raumkosten der Serverstellplätze (soweit, wie in Ziffer 5.4 beschrieben, keine vorrangige Vereinbarung einer Preisanpassung vereinbart wurde) erhöhen oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Kosten für Hard- und Software, erfolgt. ayedo wird den Kunden über Entgeltänderungen spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Sofern der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang einer Mitteilung über eine Preiserhöhung mindestens in Textform widerspricht, hat ayedo das Wahlrecht, den Vertrag zu unveränderten Konditionen fortzuführen oder aber den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen.
5.3. Teilkündigung bei einzelnen Services
Sofern die Preiserhöhung nur einzelne Services betrifft und für diese betroffenen Services ein Teilkündigungsrecht besteht, besteht das in Ziffer 5.2 beschriebene Kündigungsrecht im Falle des Widerspruchs des Kunden nur im Bezug auf diese betroffenen Services.
5.4. Vorrangige Preisanpassungsregelungen
Soweit für einzelne Kostenelemente, die für die Bemessung des vertraglichen Entgelts maßgeblich sind, gesonderte Regelungen zur Preisanpassung vereinbart werden (z.B. aufgrund einer individuellen Vereinbarung oder aufgrund einer Regelung in besonderen Vertragsbedingungen von ayedo), gilt für diese Kostenelemente eine solche Vereinbarung abschließend, so dass die dort für eine Preisanpassung maßgeblichen Faktoren für eine Anpassung der Entgelte nach den weiteren Regelungen dieser Ziffer 5 nicht zu berücksichtigen sind und auch die vorstehend genannte Widerspruchs- und Kündigungsregelung für die dortige Preisanpassung nicht gilt.
6. Zahlung, Sperrung bei Zahlungsverzug
6.1. SEPA-Lastschriftverfahren
Sofern die Zahlung mittels SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wurde, wird der Kunde ayedo ein Mandat zum SEPA-Basislastschriftverfahren erteilen, um alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. ayedo kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Die Frist für die Pre-Notification wird auf einen Tag verkürzt. Die Pre-Notification erfolgt per E-Mail an den Kunden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, ayedo den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden oder Aufwand zu ersetzen.
6.2. Zahlungsverzug und Verzugszinsen
Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang einer Rechnung bezahlt. Gerät der Kunde in Verzug, sendet ayedo dem Kunden eine Mahnung in Textform. Erfolgt spätestens fünf (5) Kalendertage nach Zugang dieser Mahnung keine vollständige Zahlung, ist ayedo berechtigt, auf sämtliche offenen Beträge ab dem ursprünglichen Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von zwölf (12) Prozent p.a. zu berechnen; ist der in § 288 Abs. 2 BGB vorgesehene gesetzliche Verzugszinssatz niedriger, gilt dieser. Darüber hinaus trägt der Kunde alle im Zusammenhang mit der Beitreibung entstehenden Kosten (insbesondere Mahn-, Inkasso-, Gerichts- und Vollstreckungskosten). Weitergehende gesetzliche Rechte von ayedo bleiben unberührt.
6.3. Sperrung bei Zahlungsverzug
Gerät ein Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Gesamtbetrag entsprechend zwei monatlicher Grundentgelte in Zahlungsverzug, steht es ayedo frei, das IT-System des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.
6.4. Aufrechnung
Gegen Forderungen von ayedo kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung von ayedo aufgerechnet werden.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung, Teilkündigung
7.1. Mindestvertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
7.1 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, verlängert sich der Vertrag jeweils nur um ein Jahr. Das Recht des Kunden, den Vertrag zum Zwecke eines Anbieterwechsels mit kürzerer Frist gemäß Ziff. 7.2. zu kündigen, bleibt unberührt.
7.2 Switching
7.2.1. Kündigungsrecht zum Anbieterwechsel
7.2.1 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten zum Monatsende zum Zwecke eines Anbieterwechsels zu kündigen. Mit der Kündigung bestimmt der Kunde eine der folgenden Optionen:
- Wechsel zu einem anderen Anbieter (unter Benennung des Zielanbieters), oder
- Wechsel auf eine eigene On-Premises-Infrastruktur, oder
- Löschung seiner exportierbaren Daten.
Dieses Kündigungsrecht kann auf Wunsch des Kunden auch vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ausgeübt werden (vorzeitige Vertragsbeendigung); etwaige vereinbarte Kündigungsentschädigungen bleiben unberührt.
7.2.2. Migrationsunterstützung und Betriebskontinuität
7.2.2 Nach Ausspruch der Kündigung gem. 7.2.1 unterstützt ayedo den Kunden während einer Übergangszeit von maximal 30 Kalendertagen ab Wirksamwerden der Kündigung dabei, seine bei ayedo verarbeiteten Daten und digitalen Vermögenswerte entweder zu einem anderen Anbieter ähnlicher Leistungen oder auf eine eigene IT-Infrastruktur des Kunden zu übertragen (Transitphase). Während dieser Übergangszeit bleibt der Vertrag im Übrigen zu den bestehenden Konditionen in Kraft, und ayedo gewährleistet die ununterbrochene Erbringung der vereinbarten Dienste. Insbesondere wird ayedo
- dem Kunden und/oder von ihm autorisierten Dritten (z.B. einem neuen Dienstanbieter) technische und organisatorische Unterstützung beim Migrationsprozess leisten,
- mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, Betriebsunterbrechungen zu vermeiden und die Kontinuität der Dienste während der Transitphase sicherzustellen,
- den Kunden über etwaige Risiken oder Einschränkungen informieren, die während der Migration für die Aufrechterhaltung der Dienste bekannt sind,
- ein hohes Maß an Sicherheit für die übertragenen Daten gewährleisten (insbesondere erfolgen Datenexporte verschlüsselt und geschützt) und
- die Exit-Strategie des Kunden hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Services zu unterstützen und alle hierfür relevanten Informationen bereitzustellen.
7.2.3. Dauer und Verlängerung der Transitphase
7.2.3 Die Transitphase endet spätestens 30 Tage nach Kündigungswirksamkeit. Auf Verlangen des Kunden kann eine kürzere Transitphase vereinbart werden. Ist eine Übertragung aller Daten innerhalb von 30 Tagen technisch nicht durchführbar, wird ayedo dies dem Kunden binnen 14 Arbeitstagen ab Eingang des Wechselverlangens mitteilen und detailliert begründen. In diesem Fall nennt ayedo einen alternativen Transitzeitraum, der maximal sieben (7) Monate ab Kündigungswirksamkeit beträgt. Während eines solchen verlängerten Übergangs stellen wir die Dienste wie oben beschrieben weiter bereit. Auch während dieser Übergangszeit bleibt der Vertrag im Übrigen zu den bestehenden Konditionen in Kraft, und ayedo gewährleistet die ununterbrochene Erbringung der vereinbarten Dienste. Unbeschadet dessen hat der Kunde das Recht, eine Verlängerung der Transitphase um einen von ihm zu bestimmenden, angemessenen Zeitraum einmalig zu verlangen, sofern seine Betriebsanforderungen dies notwendig machen.
7.2.4. Datenportabilität und Ausnahmen
7.2.4 ayedo stellt dem Kunden in der Transitphase alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Daten, die ausschließlich der internen Funktion des Dienstes von ayedo dienen und/oder Geschäftsgeheimnisse von ayedo enthalten, sind von der Portierung ausgenommen, sofern diese Ausnahme nicht den Wechsel unangemessen behindert. ayedo arbeitet nach Treu und Glauben mit dem Kunden und ggf. dem neuen Dienstleister zusammen, um den Wechsel effektiv und zügig durchzuführen.
7.2.5. Vertragsende, Datenabruf und Löschung
7.2.5 Der Vertrag endet entweder (a) mit Abschluss der erfolgreichen Datenübertragung an den neuen Dienst bzw. den Kunden, oder (b) mit Ablauf der Kündigungsfrist, falls der Kunde keinen Wechsel durchführt, sondern die Datenlöschung wünscht. In beiden Fällen bestätigt ayedo die Kündigung schriftlich. Anschließend beginnt ein Abrufzeitraum von 30 Kalendertagen, in dem der Kunde noch Zugriff auf eine Kopie seiner exportierten Daten hat, sofern nicht bereits anderswo verfügbar. Nach Ablauf dieses Abrufzeitraums oder einem vom Kunden ausdrücklich verlangten früheren Zeitpunkt werden sämtliche bei ayedo verbliebenen kundenbezogenen Daten endgültig gelöscht. Auf Wunsch erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung der Löschung. Sicherheitskopien und Logs werden ebenfalls innerhalb der gesetzlichen Fristen gelöscht oder anonymisiert.
7.3 Transitphase
7.3.1. Vergütung während der Transitphase
7.3.1 Während der Kündigungsfrist und einer etwaigen Transitphase gemäß Ziff. 7.2 bleibt der Vertrag voll wirksam. Insbesondere sind die vereinbarten monatlichen Serviceentgelte und nutzungsabhängigen Gebühren bis zur Vertragsbeendigung weiter vom Kunden zu zahlen. Diese Standard-Entgelte gelten nicht als Wechselentgelte im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act).
7.3.2. Wechselentgelte bis 11.01.2027
7.3.2 Für die Unterstützung des Kunden beim Wechsel (insb. Bereitstellung von Datenkopien, Datenübertragungen oder zusätzlicher technischer Hilfestellung) kann ayedo dem Kunden ein Wechselentgelt in Rechnung stellen. Bis zum 11. Januar 2027 werden solche Entgelte maximal die Kosten decken, die ayedo im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wechsel entstehen. Dies betrifft z.B. Auslagen für Datenträger-Versand oder für ausgehenden Daten-Traffic und zusätzliche Support-Leistungen, die über die vertraglichen Mitwirkungspflichten hinausgehen. Vom 12. Januar 2027 an wird ayedo keinerlei Wechselentgelte mehr erheben; etwaige bis zu diesem Stichtag erhobene Entgelte werden ebenfalls ab dann nicht mehr verlangt.
7.3.3. Egress-Entgelte bei paralleler Nutzung
7.3.3 Setzt der Kunde ayedos Dienste bspw. im Rahmen einer Multi-Cloud-Strategie parallel zu anderen Diensten ein, ohne den Vertrag zu kündigen, so bleiben etwaige Datenausgangs- oder Verbindungsentgelte geschuldet. Diese dienen ausschließlich dem Ausgleich von entstehenden Kosten von ayedo für die fortlaufende Datenübertragung an Drittsysteme (z.B. Netzwerkkosten) und werden dem Kunden nur in Höhe der jeweils anfallenden Kosten weiterbelastet (At-Cost-Prinzip). Solche Egress-Entgelte gelten nicht als unzulässige Wechselentgelte, sofern sie der parallelen Nutzung dienen und nicht im Zusammenhang mit einer Kündigung zum Zwecke des vollständigen Wechsels stehen.
7.4 Individualsoftware oder -service
7.4 Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine exklusiv für den Kunden entwickelte und nicht als Standardservice angebotene Lösung (Individualsoftware oder -service), so gelten abweichend von Zif. 7.2 folgende Erleichterungen:
- Die Unterstützung des Kunden beim Wechsel umfasst alle zumutbaren Mitwirkungen, jedoch kann ayedo nicht gewährleisten, dass eine vollständige Funktionsäquivalenz des Dienstes bei einem Dritten erreicht werden kann.
- Der Abs. 7.3.2 dieser AGB (Wechselentgelte bis 11.01.2027) findet insoweit keine Anwendung; wir behalten uns vor, etwaige Migrationsleistungen in diesem Fall nach Aufwand zu berechnen, selbst wenn der Wechsel nach dem 12. Jan. 2027 erfolgt. Wir werden den Kunden vor Inanspruchnahme einer solchen Leistung über die voraussichtlichen Kosten informieren.
Diese Ausnahme gilt nur, sofern der Service nicht über unseren allgemeinen Leistungskatalog vermarktet wird und überwiegend auf spezielle Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist. Der Kunde wurde vor Vertragsschluss informiert, dass für diesen Dienst bestimmte gesetzliche Switching-Verpflichtungen nicht vollumfänglich gelten.
7.5 Portierbare Datenkategorien und ausgenommene interne Kategorien
7.5.1 Portierbare Daten- und Digital-Asset-Kategorien
Folgende Daten und digitalen Vermögenswerte stellt ayedo dem Kunden im Rahmen des Switchings (Ziff. 7.2) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung; die Formate, Standards und Schnittstellen ergeben sich aus dem Online-Register (Switching-Register ) in der bei Vertragsschluss geltenden Version:
- Cluster-Konfigurationen: Kubernetes-Manifeste (YAML/JSON), Helm-Charts, Kustomize-Overlays, Netz-/RBAC-Policies, kundenseitig bereitgestellte CRDs.
- Container-Artefakte: OCI-Images/Artefakte aus kundenseitigen Repositories/Namespaces inkl. Digest-/Manifest-Informationen.
- Persistente Daten: Kubernetes-Persistent-Volumes inkl. Snapshots/Backups über standardisierte CSI-Workflows; ggf. Objektspeicher-Inhalte (S3-kompatibel).
- Backups: Mit Velero erstellte Sicherungen (inkl. Restic/Kopia-Daten) mit den zur Wiederherstellung erforderlichen Metadaten.
- Protokolle/Ereignisse: Anwendungs-/System-Logs (z. B. JSON Lines), soweit dem Kunden zugeordnet; Audit-Logs, soweit kundenseitig veranlasst; Cluster-Events.
- Metriken/Traces: Zeitreihen gemäß OpenMetrics/Prometheus (typisch 30-Tage-Retention, 60-Sekunden-Auflösung) sowie OpenTelemetry-Traces (OTLP).
- Identitäten & Berechtigungen: Kundenkonten, Rollen, Gruppen- und RBAC-Zuordnungen; IdP-gebundene Mappings (OIDC/SAML).
- Secrets & Schlüsselmaterial: Vom Kunden bereitgestellte Secrets/Keys; kein Klartext-Export, Übergabe durch Re-Injection/Wiedereinbringung am Ziel (BYOK/HYOK, KMS/Vault).
Sofern für On-Premises-Zielumgebungen erforderlich, unterstützt ayedo den Transfer über sichere Netzwerkpfade (z.B. VPN oder Peering) oder auf Wunsch mittels offline-fähiger Artefakt-Bundles/Datenträgern.
7.5.2 Ausgenommene interne Kategorien (abschließend)
Die nachstehenden internen Datenkategorien sind von der Portierung ausgenommen, soweit deren Herausgabe nicht zur Durchführung des Wechsels zwingend erforderlich ist und eine Ausnahme den Wechsel nicht unangemessen behindert:
- Provider-interne Betriebs-, Sicherheits- und Infrastrukturtelemetrie, interne System-/Debug-Logs ohne spezifischen Kundenbezug.
- Proprietäre Automations-Assets von ayedo (z. B. Playbooks, Runbooks, Pipelines, Templates, interne IaC-Module), deren Offenlegung Geschäftsgeheimnisse gefährden würde.
- Aggregierte/anonymisierte Kennzahlen und Benchmarks ohne Personen-/Kundenzuordnung.
- IP-geschützte Integrationsmodule von ayedo und Dritten, soweit sie für die Datenportierung nicht erforderlich sind.
Wenn interne Informationen technisch notwendig sind, um den Wechsel sachgerecht durchzuführen, erbringt ayedo die hierfür erforderliche funktionale Mitwirkung (z. B. Exportpfade/Äquivalente), ohne dabei Geschäftsgeheimnisse offenlegen zu müssen.
7.5.3 Verhältnis zum Online-Register und Vorrangregel
Das Online-Register nach Art. 26 Data Act konkretisiert die Datenstrukturen/-formate, relevanten Standards und Schnittstellen sowie technische Einschränkungen/Verfahren. Maßgeblich für den Vertragsinhalt bleiben jedoch diese abschließenden Listen in Ziff. 7.5.1/7.5.2. Bei Widerspruch gehen die Regelungen dieses Vertrages vor. Die nach Art. 28 Abs. 1 Data Act geforderten Webseiten sind: https://ayedo.de/data-act/compliance-center und https://ayedo.de/data-act/switching-register .
7.6. Teilkündigung
Soweit in den beauftragten Leistungen oder in der Leistungsbeschreibung einzelner oder mehrerer vom Kunden gebuchter Services eine gesonderte Kündigungsmöglichkeit vorgesehen oder eine solche gesondert zwischen den Parteien vereinbart wurde, kann jede Partei die betreffenden Services unter Einhaltung der hierfür geltenden Frist gesondert kündigen (Teilkündigung).
7.6. Ausschluss des Kündigungsrechts nach BGB
Das jederzeitige Kündigungsrecht des Kunden als Besteller nach § 648 Satz 1 BGB, soweit anwendbar, wird ausgeschlossen.
7.8. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ayedo insbesondere vor, wenn der Kunde
- mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von insgesamt zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
- schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft;
- in eine wirtschaftliche Situation gerät bzw. eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden eintritt, die es wahrscheinlich macht, dass der Kunde seinen vertraglichen Pflichten regelmäßig nicht mehr nachkommen kann;
- gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheber-, wettbewerbs-, namens- oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, verstößt;
- schwerwiegend oder wiederholt gegen seine Verpflichtungen aus Ziffern 10.6, 10.7, 10.9 oder gegen sonstige, die IT-Sicherheit oder Rechte Dritter schützende Vorgaben aus dem Vertrag verstößt; oder
- nationalsozialistische, rassistische, radikale, oder illegale Inhalte veröffentlicht.
7.9. Kündigung bei Insolvenz
ayedo ist zudem zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens gestellt und nicht innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung vom Insolvenzgericht zurückgewiesen oder zurückgenommen worden ist bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
7.10. Schriftform der Kündigung
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sofern ayedo eine entsprechende Kündigungsfunktion zur Verfügung stellt, kann der Vertrag auch innerhalb des Kundensystems wirksam gekündigt werden.
7.11. Hinzu- und Abbuchung von Services
Unabhängig von der Möglichkeit der Kündigung hat der Kunde bei einzelnen Services unter Umständen die Möglichkeit, diese im Kundenportal vorübergehend hinzu- oder abzubuchen, sofern diese Möglichkeit Teil der jeweiligen Services ist bzw. dies im Rahmen des jeweiligen Services so vereinbart wurde.
8. Gewährleistung
8.1. Technische Grenzen
ayedo weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. ayedo gewährleistet nicht, dass von ayedo eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist.
8.2. Mängelmeldung
Aufgetretene Mängel und Fehler sind ayedo unmittelbar nach ihrer Feststellung schriftlich mitzuteilen.
8.3. Vergütungsminderung bei Mängeln
Soweit die vertragsgemäße Nutzung der Services infolge eines Mangels, der der Mängelhaftung unterliegt, aufgehoben ist, ist der Kunde für die Zeit, in der die Nutzung aufgehoben ist, von der Entrichtung der Vergütung für die beeinträchtigte Leistung befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Betrieb gemindert ist, hat der Kunde nur ein angemessen herabgesetztes Entgelt zu entrichten. Soweit für die von einem Mangel betroffene Leistung zwischen den Parteien gesonderte Service-Level vereinbart wurden und diese eine Herabsetzung der Vergütung vorsehen, gelten für die Herabsetzung und einen etwaigen Ausschluss der Vergütungsverpflichtung für den / die beeinträchtigten Service(s) die Regelungen des / der maßgeblichen Service Level Agreements abschließend.
8.4. Nacherfüllung und Workarounds
Soweit die von ayedo erbrachten Services der Mängelhaftung unterliegen, steht das Wahlrecht über die Nacherfüllung ayedo zu. Ist ayedo zur Mängelbeseitigung oder zur fehlerfreien Erneuerung nicht in der Lage, wird ayedo dem Kunden Umgehungsmöglichkeiten (Workarounds) aufzeigen. Soweit diese dem Kunden zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.
9. Haftung
9.1. Grundsatz der Haftungsbeschränkung
ayedo haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
9.2. Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
ayedo haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.3. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ayedo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet ayedo lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
9.4. Haftungshöchstgrenze
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf die in den 12 Monaten vor dem Schadensfall gezahlte Nettovergütung pro Schadensfall, sofern diese geringer als EUR 25.000,- ist, auf EUR 25.000,-.
9.5. Ausschluss mittelbarer Schäden
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere mittelbare Schäden ausgeschlossen.
9.6. Unberührte gesetzliche Haftung
Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
9.7. Haftung für Datenverlust
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet ayedo insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, ihm obliegende Installationen von Patches oder Updates unverzüglich durchzuführen und diese zu nutzen oder ordnungsgemäße Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
9.8. Haftungsausschluss für externe Ereignisse
ayedo haftet nicht für Unterbrechungen, Störungen, Ausfälle oder sonstige schadensverursachende Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von ayedo liegen und die ayedo nicht zu vertreten hat (z.B. Hacker-Angriffe / sonstige Cyber-Risiken/Attacken).
9.9. Ausschluss verschuldensunabhängiger Haftung
Jegliche verschuldensunabhängige Haftung von ayedo für anfängliche Mängel aufgrund von § 536a BGB ist ausgeschlossen. Für solche anfänglichen Mängel, haftet ayedo daher nur, wenn und soweit ayedo sie zu vertreten hat.
9.10. Haftung der Erfüllungsgehilfen
Soweit die Haftung von ayedo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ayedo.
9.11. Telekommunikationsgesetz
Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 70 TKG in jedem Fall unberührt.
9.12. Entgangener Gewinn
Ansprüche aus entgangenem Gewinn stehen dem Kunden nicht zu.
10. Mitwirkungspflicht des Kunden, Datensicherung, Sperrung der Anbindung an das Internet
10.1. Softwarelizensierung
Sofern der Kunde auf dem IT-System des Kunden Softwarelizenzen selbst verwaltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.
10.2. Unterstützung bei Mängelbeseitigung
Unbeschadet seiner Obliegenheit zur Mitteilung von Mängeln gemäß Ziffer 8.2 hat der Kunde ayedo bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
Der Kunde hat ayedo bei der Vorbereitung und Durchführung von Projektleistungen angemessen zu unterstützen. Er benennt geeignete Ansprechpartner und stellt die jeweils abgestimmten Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Entscheidungen, Prüfungen und Freigaben innerhalb des vereinbarten Projektzeitraums bereit. Der Kunde informiert ayedo unverzüglich, sobald erkennbar wird, dass eine abgestimmte Mitwirkung nicht rechtzeitig erbracht werden kann. Soweit die Mitwirkung eine vorherige Information oder Leistung von ayedo voraussetzt, beginnt die Mitwirkungspflicht erst nach deren Bereitstellung.
10.3. Sicherungskopien durch ayedo
Der Kunde bleibt grundsätzlich für die Sicherung seiner Systeme und Daten verantwortlich. Für jeden vom Kunden gebuchten Managed Service gilt ergänzend der Managed-Backup-Standard des Leistungsanhangs, sofern keine bestätigte individuelle Abweichung vereinbart wurde.
10.4. Datensicherung durch den Kunden
Soweit Daten und Systeme nicht vom Managed-Backup-Standard des Leistungsanhangs oder von einer bestätigten individuellen Backup-Vereinbarung erfasst sind, wird der Kunde von allen Daten, die er auf das IT-System des Kunden überträgt bzw. die sich darauf befinden, Sicherungskopien in regelmäßigen Abständen mindestens einmal täglich erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem IT-System des Kunden selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf das IT-System des Kunden hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.
10.5. Kontaktdaten und Änderungsmitteilung
Der Kunde ist verpflichtet, ayedo seine vollständige Firmierung und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), eine gültige E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer anzugeben. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, ayedo jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.
10.6. IT-Sicherheit und Systembelastung
Der Kunde verpflichtet sich, durch den Betrieb von EDV-Systemen die IT-Infrastruktur-Einrichtungen von ayedo sowie die allgemeine IT-Sicherheit nicht zu beeinträchtigen (z.B. Einsatz von Techniken, die Hardware und Netzwerk in besonderem Maße überlasten und negative Auswirkungen auch auf die Server oder Systeme anderer Kunden haben). ayedo kann derartige EDV-Systeme vom Zugriff durch Dritte ausschließen bzw. die Netzanbindung an diese EDV-Systeme sperren, bis der Kunde die eingesetzten Techniken, die die IT-Sicherheit gefährden, beseitigt/deaktiviert hat.
10.7 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem IT-System des Kunden keine rechtswidrigen oder Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde darf keine urheberrechtlich geschützten Inhalte unberechtigt auf dem IT-System des Kunden anbieten oder verbreiten. Insbesondere das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Links zur Verfügung zu stellen, die auf solche P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb der Server oder des Kommunikationsnetzes von ayedo oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von ayedo abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von ayedo zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:
- unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);
- Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing/offene Mail-Relays);
- Betrieb von IRC-bezogenen Diensten (Internet Relay Chat) wie z. B. Shells, Bouncer, Eggdrops;
- Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning);
- das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware;
- Betrieb von Anonymisierungsdiensten, offenen Proxy-Dienste oder weiteren Diensten, die vom Kunden oder Dritten zur Verschleierung ihrer Identität im Internet genutzt werden können.
Der Kunde stellt ayedo von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer 10.7 einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
10.8 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 10.6 und 10.7 sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen ayedo auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem IT-System des Kunden abgelegten Inhalte über das Internet, ist ayedo berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder dauerhaft einzustellen oder anderweitig zu sperren, wenn der Kunde solche Inhalte nicht innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung selbst sperrt. Im Falle (i) eines erheblichen Verstoßes gegen die vorgenannten Verpflichtungen, (ii) besonderer Eilbedürftigkeit oder Gefahr im Verzug, (iii) einer nicht offensichtlich rechtswidrigen behördlichen Anordnung oder einer gerichtlichen Entscheidung sowie (iv) im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung kann ayedo die Anbindung dieser Inhalte auch ohne Vorankündigung einstellen oder anderweitig sperren; in diesem Fall wird ayedo den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
10.9 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb der Server oder des Kommunikationsnetzes von ayedo oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von ayedo abgelegter Daten, so kann ayedo diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist ayedo auch berechtigt, die Anbindung der auf dem IT-System des Kunden abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. ayedo wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
10.10 ayedo ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zum IT-System des Kunden zu sperren. Etwaige weitergehende Ansprüche von ayedo bleiben hiervon unberührt.
10.11 Stellt ayedo im Rahmen der Überwachung des Kunden-Systems technische Störungen fest, die auf eine mangelhafte Umsetzung der vertraglich vereinbarten Pflichten durch den Kunden zurückzuführen sind, so hat ayedo den Kunden unverzüglich – in Textform – auf die erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung hinzuweisen. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der entsprechenden Benachrichtigung nicht nach, so erlischt die Verpflichtung von ayedo, die Verfügbarkeit des betroffenen Services zu gewährleisten. In diesem Fall ist ayedo berechtigt, alle im Zusammenhang mit der festgestellten Störung ausgelösten Alarmmeldungen stummzuschalten, bis die Mängel behoben und die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs durch den Kunden wirksam bestätigt ist.
10.12 Bei Bring Your Own App ist der Kunde verpflichtet, ayedo bei der Fehleranalyse und Behebung von Problemen, die im Zusammenhang mit der kundenspezifischen Anwendung stehen, aktiv zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, deren Code ganz oder teilweise durch automatisierte oder KI-gestützte Werkzeuge generiert wurde und bei denen der Kunde nicht mit hinreichender Fachkunde zur Mitwirkung in der Lage ist. Kann eine betriebliche Störung nachweislich nur durch Eingriffe in den Anwendungscode behoben werden und kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht im Sinne dieser AGB nicht nach, ruhen für die betroffene Anwendung sämtliche vertraglich vereinbarten Service-Level-Garantien, insbesondere Verfügbarkeits- und Reaktionszeiten, bis die erforderliche Mitwirkung erbracht wurde. ayedo haftet in diesen Fällen nicht für Betriebsunterbrechungen, Ausfallzeiten oder Folgeschäden, sofern ayedo seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist und die Nichtverfügbarkeit auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen ist.
10.13 Schränkt der Kunde die für ayedo eingerichteten administrativen Zugänge ein oder verändert er die betreute Systemumgebung eigenständig, insbesondere durch Neuinstallation oder Austausch des Betriebssystems, kann ayedo die davon betroffenen Managed-Leistungen nur erbringen, soweit dies technisch und rechtlich weiterhin möglich ist. Nutzt der Kunde administrative Zugänge selbst, ist er dafür verantwortlich, die Lauffähigkeit des Systems nicht zu beeinträchtigen und keine Sicherheitslücken durch fehlerhafte Konfigurationen zu verursachen. ayedo ist berechtigt, innerhalb der betreuten Systemumgebung ohne vorherige Freigabe die dringend erforderlichen technischen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Schadensbegrenzung durchzuführen. Kundeneigener Anwendungscode ist nicht Bestandteil des Managed Service und wird dabei nicht verändert.
11. Export- und Importkontrolle
11.1. Bewusstsein für Beschränkungen
Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass IT-Leistungen Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Services oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen.
11.2. Einhaltung der Vorschriften
Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten.
11.3. Vorbehalt der Vertragserfüllung
Die Vertragserfüllung von ayedo steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Import(kontroll)rechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
12. Datenschutz
12.1. Datenverarbeitung und Vermittlerprovisionen
ayedo erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von ayedo. Sofern der Kunde über einen Vermittler geworben wurde, stimmt der Kunde unwiderruflich zu, dass dem Vermittler die zur Provisionsabrechnung notwendigen Daten übermittelt werden.
13. Freistellung
13.1. Freistellung von Drittansprüchen
Der Kunde verpflichtet sich, ayedo im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14. Vertraulichkeit
14.1. Vertraulichkeitsverpflichtung
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen, Unterlagen und Dokumente, die im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden (“Vertrauliche Informationen”).
14.2. Verwendung und Offenbarung
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet werden. Eine Offenbarung gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Zudem verpflichtet sich die empfangende Partei, die Vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt Dritten zu offenbaren und nur solchen Angestellten, (externen) Mitarbeitern und Beratern zugänglich zu machen, welche die vertraulichen Informationen für den Zweck dieses Vertrages zwingend benötigen und ihrerseits entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
14.3. Verbundene Unternehmen
Mit der empfangenden Partei verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG gelten nicht als Dritte, sofern sie und ihre Angestellten, (externen) Mitarbeiter und Berater ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
14.4. Rechte an vertraulichen Informationen
Alle Rechte an den Vertraulichen Informationen verbleiben bei der offenbarenden Partei.
14.5. Vertragsstrafe
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe im Einzelfall festgelegt wird.
15. Änderungen dieser Bedingungen
15.1. Änderungsberechtigung und Verfahren
ayedo ist berechtigt, diese AGB oder den Leistungsanhang einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung wird ayedo den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis ayedo gegenüber in Schriftform oder in Textform widerspricht.
15.2. Elektronische Kommunikation
Alle Informationen und Erklärungen von ayedo, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen, können auf elektronischem Weg an den Kunden, insbesondere über das Kundenportal oder per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
16. Force Majeure
16.1. Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
ayedo haftet nicht für Verzug oder die Nichterfüllung, wenn und soweit der Verzug oder die Nichterfüllung auf einen Grund zurückzuführen ist, der außerhalb des ayedo zumutbaren Einflussbereiches liegt, einschließlich höherer Gewalt, Arbeitskampf oder anderer Betriebsstörungen, Strom- oder Netzausfälle, Ausfall anderer Versorgungs- oder Telekommunikationsnetze, Erdbeben, Gewitter oder andere Naturereignisse, Blockaden, Embargos, Unruhen, Maßnahmen und Anordnungen von Regierungen, terroristischer Handlungen oder Krieg.
17. Sonstige Bestimmungen
17.1. Abtretung von Forderungen
Die Abtretung von Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
17.2. Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
17.3. Aufrechnung
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht, wenn mit einem Anspruch, der auf einer mangelhaften Leistung von ayedo beruht, gegen dessen Vergütungsanspruch aufgerechnet wird.
17.4. Abweichende Bedingungen
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ayedo stimmt ihrer Geltung zu.
17.5. Schriftform
Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit in den vertraglichen Vereinbarungen nicht ausdrücklich eine andere Form (z.B. die Textform) vorgesehen ist. Die Einhaltung der Schriftform kann durch Verwendung einer einfachen elektronischen Signatur (z.B. DocuSign) gewahrt werden.
17.6. Referenzen und Werbung
ayedo darf auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Rahmen von Referenzen hinweisen und diese zu werblichen Zwecken nutzen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
17.7. Abwerbeverbot
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, keine fest angestellten oder freien Mitarbeiter, des anderen Vertragspartners, auch bis 2 Jahre nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses, abzuwerben, anzustellen oder in eigenen Dienst- oder Werkvertragsverhältnissen zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandlung verpflichten sich die Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung, an den anderen Vertragspartner. Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, wenn der andere Vertragspartner schriftlich einem solchen Vertragsverhältnis zustimmt.
18. Service Level Agreement für Hosting-, Server- und Cloud-Lösungen als Internet Service Provider (ISP)
18.1. Unser Serviceverständnis
Die für Hosting-, Server-, Cloud- und Managed-Service-Leistungen geltenden operationalen Leistungsparameter sind im Leistungsanhang festgelegt. Dies betrifft insbesondere Supportklassen, zulässige Servicekanäle, Support- und Reaktionszeiten, Verfügbarkeitszusagen, Wartungsfenster und den Managed-Backup-Standard.
18.2. Begriffsdefinitionen
18.2.1 Werktage - Werktage sind wie folgt definiert: Montag bis Freitag. Ausgenommen sind Feiertage in Deutschland.
18.2.2 Reaktionszeit und SLA-Uhr - Die Reaktionszeit ist der Zeitraum zwischen dem Beginn der SLA-Uhr und der ersten qualifizierten Reaktion von ayedo. Eine qualifizierte Reaktion bestätigt die Bearbeitung und kann insbesondere auf den Beginn einer weiterführenden technischen Analyse hinweisen; sie setzt weder die Lösung noch die abschließende Beantwortung der Anfrage voraus. Die SLA-Uhr bezeichnet die für die Ermittlung der Reaktionszeit maßgebliche Zeitmessung.
18.2.3 Supportanfrage - Eine Supportanfrage ist eine technische oder beratende Anfrage, die keine Störung darstellt. Hierzu zählen insbesondere Bedienungs- und Konfigurationsfragen, technische Änderungswünsche und allgemeine technische Beratung. Bestellungen, Anfragen zu Stammdaten und sonstige kaufmännische Themen sind keine Supportanfragen.
18.2.4 Störung und Incident - Eine Störung oder ein Incident ist eine ungeplante, von ayedo überprüfbare Unterbrechung oder wesentliche Beeinträchtigung eines ausdrücklich von ayedo betriebenen oder im Rahmen eines Managed Service betreuten Systems oder einer entsprechenden Komponente. Eine Störung kann durch das Monitoring von ayedo erkannt oder vom Kunden über einen zulässigen Servicekanal mit den für die Bearbeitung erforderlichen Angaben gemeldet werden.
18.2.5 Schwerwiegender Incident - Ein schwerwiegender Incident liegt insbesondere vor, wenn zentrale Funktionen vollständig oder wesentlich ausfallen, zahlreiche Nutzer oder produktionskritische Prozesse betroffen sind, kein kurzfristig stabiler Workaround zur Verfügung steht oder ein erhebliches Sicherheits- oder Datenintegritätsrisiko besteht.
18.2.6 Managed Services - Managed Services bezeichnen den laufenden technischen Betrieb der vertraglich erfassten Systeme und Komponenten durch ayedo. Sie bestehen aus den Leistungskategorien Managed Kubernetes und Managed Apps. Managed Apps umfassen Standardanwendungen aus dem App-Katalog von ayedo sowie kundenspezifische Anwendungen, die als Bring Your Own App betrieben werden. Der jeweilige Leistungsumfang und dessen Abgrenzungen ergeben sich aus Ziffer 2.12.
18.2.7 Wartung - Wartung umfasst sämtliche Maßnahmen an Hardware, Betriebssystem, Netzwerk-, Plattform- oder Software-Komponenten, die der Sicherheit, Stabilität, Funktionsfähigkeit, Pflege oder Weiterentwicklung der von ayedo betriebenen Infrastruktur und Managed Services dienen. Hierzu zählen insbesondere Updates, Upgrades, Firmware-Aktualisierungen, Security-Patches, der Austausch defekter Hardware und Netzwerk-Rekonfigurationen. Eine gesonderte Unterscheidung zwischen Wartung und Software-Updates findet nicht statt. Routinewartungen sind Maßnahmen, bei denen keine wesentliche Beeinträchtigung des Kunden zu erwarten ist. Kundenwirksame Wartungen sind Maßnahmen, bei denen eine solche Beeinträchtigung möglich ist. Dringende Wartungen dienen der Behebung oder Abwehr akuter Sicherheits- oder Stabilitätsrisiken.
18.2.8 SLA Credit - Ein SLA Credit ist eine vertragliche Servicegutschrift wegen einer von ayedo zu vertretenden Abweichung von einer ausdrücklich garantierten Reaktionszeit oder Verfügbarkeitszusage.
18.3. Servicekanäle & Reaktionszeiten
Die gebuchte Supportklasse ergibt sich aus dem Angebot, dem Dienstleistungsvertrag oder der Auftragsbestätigung. Zulässige Servicekanäle, Supportzeiten und garantierte Reaktionszeiten ergeben sich ausschließlich aus dem Leistungsanhang . Nur Anfragen, die über einen dort für die jeweilige Supportklasse vorgesehenen Servicekanal eingehen und die dort festgelegten Voraussetzungen erfüllen, lösen eine garantierte Reaktionszeit aus.
18.4. Verfügbarkeit unserer Systeme
Die Verfügbarkeitszusage gilt unabhängig von der gebuchten Supportklasse. Ihre konkrete Höhe richtet sich nach der im Angebot, im Dienstleistungsvertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegten technischen Auslegung des gebuchten Systems als redundant („HA“) oder nicht redundant („Non-HA“). Verfügbarkeitswerte, Betriebsstandorte, Messmethode und Ausschlüsse ergeben sich aus dem Leistungsanhang.
18.5. Wartungsarbeiten
Die konkreten Zeiten und Ankündigungsregeln für Routinewartungen, kundenwirksame Wartungen und dringende Wartungen ergeben sich aus dem Leistungsanhang. Kundenwirksame Wartungen bedürfen keiner gesonderten Zustimmung des Kunden. Hat der Kunde ein abweichendes Wartungsfenster nach Maßgabe des Leistungsanhangs hinterlegt oder mitgeteilt, gilt dieses ab dem dort bestimmten Zeitpunkt.
18.6. SLA Credits bei SLA-Abweichungen
Die SLA Credits bei einer von ayedo zu vertretenden Nichteinhaltung der Service-Level nach Ziffer 18.3 (Servicekanäle und Reaktionszeiten) und Ziffer 18.4 (Verfügbarkeit unserer Systeme) richten sich nach den nachfolgenden Regelungen. Ein SLA Credit wird mit einer nachfolgenden Rechnung verrechnet und nicht in bar ausgezahlt. Bemessungsgrundlage ist ausschließlich die Vergütung der betroffenen Leistung; einmalige Projektkosten, Zusatzleistungen sowie gesondert ausgewiesene Infrastruktur-, Cloud-, Lizenz- und Drittkosten bleiben unberücksichtigt. Mehrere SLA-Abweichungen, die auf demselben Incident oder derselben Ursache beruhen, werden nicht kumuliert; in diesem Fall wird nur der höchste einschlägige SLA Credit gewährt. Für SLA Credits gilt pro Kalenderjahr eine maximale Obergrenze von 25 % der Jahresvergütung der betroffenen Leistung.
18.6.1 Bei Überschreitung einer garantierten Reaktionszeit beträgt der SLA Credit 10 % der errechneten Tagesvergütung (Monatsvergütung geteilt durch 30 beziehungsweise Jahresvergütung geteilt durch 365) der betroffenen Leistung. Der maximale Betrag einzelner SLA Credits ist innerhalb eines Kalendermonats auf die monatliche Vergütung beziehungsweise die errechnete monatliche Vergütung bei jährlichen Verträgen begrenzt.
Die Anzeige der Nichteinhaltung kann innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten der Überschreitung über einen für die gebuchte Supportklasse zulässigen schriftlichen Servicekanal an ayedo gerichtet werden. Dabei sind die Kundennummer und die Vertragsnummer anzugeben.
18.6.2 Für jeweils 1 % weniger Verfügbarkeit als die für die betroffene Leistung garantierte prozentuale Verfügbarkeit im Kalenderjahr beträgt der SLA Credit 5 % der Monatsvergütung oder der errechneten Monatsvergütung bei jährlichen Verträgen (Nettobetrag) der betroffenen Leistung. Der Maximalbetrag ist dabei auf die Monatsvergütung beziehungsweise die errechnete Monatsvergütung bei jährlichen Verträgen begrenzt. Die Anzeige der Nichteinhaltung kann innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten der Abweichung über einen für die gebuchte Supportklasse zulässigen schriftlichen Servicekanal an ayedo gerichtet werden. Dabei sind die Kundennummer und die Vertragsnummer anzugeben.
19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
19.1. Anwendbares Recht
Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG)
19.2. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und ayedo ist Saarbrücken. ayedo ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
20. Salvatorische Klausel
20.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.