IT-Gesetze 2026:
Katrin Peter 5 Minuten Lesezeit

IT-Gesetze 2026:

2026 ist kein Jahr neuer digitalpolitischer Großankündigungen. Es ist das Jahr, in dem europäische Digitalgesetze ihre Komfortzone verlassen und in den operativen Alltag von Unternehmen eindringen. Nicht als abstrakte Leitlinien, sondern als konkrete Anforderungen an Produkte, Prozesse, Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten.
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Das Jahr, in dem europäische Regulierung operativ wird

2026 ist kein Jahr neuer digitalpolitischer Großankündigungen. Es ist das Jahr, in dem europäische Digitalgesetze ihre Komfortzone verlassen und in den operativen Alltag von Unternehmen eindringen. Nicht als abstrakte Leitlinien, sondern als konkrete Anforderungen an Produkte, Prozesse, Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten.

Der entscheidende Punkt: Europa reguliert nicht mehr „Technologie" im Allgemeinen. Es reguliert technische Eigenschaften. Wer das unterschätzt, wird 2026 viel Zeit mit Fristen und 2027 viel Geld mit Nachrüstungen verbringen.

AI Act: Weg von der Strafangst, hin zur Führungsfrage

Rund um den AI Act hält sich hartnäckig ein falsches Narrativ. Viele Unternehmen schauen auf Bußgeldhöhen und Inkrafttretensdaten und ziehen daraus den Schluss, dass 2026 noch keine echte Relevanz habe. Das Gegenteil ist der Fall. Gerade weil der vollständige Roll-out gestaffelt erfolgt und Detailpflichten teilweise verschoben werden, wird 2026 zum entscheidenden Vorbereitungsjahr.

Der AI Act zwingt Unternehmen nicht primär dazu, KI abzuschalten oder neu zu erfinden. Er zwingt sie, zu wissen, was sie tun. Welche KI-Systeme laufen produktiv? Welche davon greifen in Entscheidungen über Menschen ein? Welche Systeme wurden zugekauft, welche selbst entwickelt, welche nur „experimentell" eingesetzt? In vielen Organisationen existieren darauf keine belastbaren Antworten. Genau das wird zum Problem.

Sobald KI Systeme Personalentscheidungen, Kreditwürdigkeit, Zugang zu Dienstleistungen oder sicherheitsrelevante Prozesse beeinflussen, bewegt man sich im Bereich der Hochrisiko-KI. Dann geht es nicht mehr um einzelne Entwicklerteams oder Tool-Auswahl, sondern um Risikosteuerung, Dokumentation, Datenqualität und menschliche Kontrolle. Diese Anforderungen lassen sich nicht nebenbei erledigen. Sie verlangen Governance. Und Governance ist per Definition eine Aufgabe der Unternehmensführung.

Der AI Act macht damit sichtbar, was technisch längst Realität ist: KI-Risiken sind Geschäftsrisiken. Wer sie nicht strukturiert erfasst und steuert, verlagert Verantwortung in Grauzonen – inklusive persönlicher Haftungsfragen für Vorstände und Geschäftsführungen. 2026 entscheidet sich, ob Unternehmen diese Steuerungsfähigkeit aufbauen oder später unter Aufsicht dazu gezwungen werden.

Data Act: Wenn Datenportabilität das Geschäftsmodell trifft

Während der AI Act oft noch als „zukünftiges Thema" behandelt wird, ist der Data Act bereits geltendes Recht. Seine volle Sprengkraft entfaltet er ab September 2026, wenn neue vernetzte Produkte und Dienste den Markt erreichen müssen, die Datenzugang und Datenportabilität technisch ermöglichen.

Das klingt technisch, ist aber hochstrategisch. Der Data Act greift das Grundprinzip vieler digitaler Geschäftsmodelle an: Lock-in über proprietäre Datenstrukturen. Künftig sollen Nutzer ihre Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form erhalten und sie auch zu anderen Anbietern mitnehmen können. Nicht als Kulanz, sondern als Pflicht.

Für Unternehmen bedeutet das, dass APIs, Exportformate und Interoperabilität nicht länger „nice to have" sind. Sie werden zur Produkteigenschaft. Wer Cloud-Dienste, IoT-Plattformen oder datengetriebene Services anbietet, muss Wechselbarkeit mitdenken. Das verändert Produktdesign, Architekturentscheidungen und Vertragsgestaltung gleichermaßen.

Der Data Act verschiebt damit Machtverhältnisse. Nicht abrupt, aber strukturell. Plattformen, deren Strategie auf Intransparenz und Hürden beim Wechsel beruht, verlieren regulatorische Deckung. Europäische Regulierung greift hier gezielt dort ein, wo Märkte technisch verzerrt wurden – nicht durch Verbote, sondern durch erzwingbare Offenheit.

DSA und DMA: Die Gerichte definieren die Regeln

Mit dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act tritt Europa 2026 in eine neue Phase der Plattformregulierung ein. Die Gesetze gelten bereits, doch ihre konkrete Bedeutung wird nun durch Verfahren, Aufsicht und Rechtsprechung geschärft. Begriffe wie „systemische Risiken", „Self-Preferencing" oder „Anti-Steering" sind bewusst technologieneutral formuliert. Ihre praktische Reichweite wird vor Gericht ausgehandelt.

Diese Verfahren betreffen vordergründig große US-Plattformen. Ihre Wirkung reicht jedoch weit darüber hinaus. Gerichtliche Entscheidungen setzen Maßstäbe. Sie definieren, wie Empfehlungsalgorithmen gestaltet sein dürfen, wie Werbung gekennzeichnet werden muss und wo Grenzen der Plattformmacht verlaufen. Auch kleinere Anbieter werden sich daran orientieren müssen – freiwillig oder faktisch.

Für Unternehmen heißt das: Plattformregulierung ist kein Zuschauerprozess. Sie verändert Marktregeln, Schnittstellen, Vertriebsmöglichkeiten und Abhängigkeiten. Wer heute Geschäftsmodelle auf einzelne Gatekeeper ausrichtet, tut das in einem Umfeld, dessen Regeln sich gerade erst verfestigen.

NIS2 und CRA: Cybersicherheit verlässt die IT-Abteilung

Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie hat Deutschland sein IT-Sicherheitsrecht neu geordnet und deutlich ausgeweitet. Ab 2026 gelten verbindliche Sicherheits- und Meldepflichten für eine große Zahl von Unternehmen, die bisher nicht unter kritische Infrastruktur fielen. Industrie, Logistik, Gesundheitswesen, digitale Dienste – viele mittelständische Unternehmen finden sich plötzlich in einem regulatorischen Sicherheitsrahmen wieder.

Entscheidend ist dabei nicht ein einzelnes Sicherheitsprodukt, sondern Organisation. NIS2 verlangt Risikomanagement, klare Verantwortlichkeiten, belastbare Meldeprozesse und die Fähigkeit, Sicherheitsvorfälle unter Zeitdruck korrekt einzuordnen und zu kommunizieren. Cybersicherheit wird damit ausdrücklich zur Managementaufgabe. Versäumnisse lassen sich nicht mehr nach unten delegieren.

Der Cyber Resilience Act ergänzt dieses Bild aus Produktsicht. Er verlagert Sicherheitsanforderungen direkt in Software und vernetzte Geräte. Sichere Voreinstellungen, Update-Fähigkeit, dokumentierter Umgang mit Schwachstellen – all das wird verbindlich. Spätestens ab Herbst 2026 greifen erste Meldepflichten, die umfassenden Produktanforderungen folgen 2027. Für Hersteller bedeutet das: Sicherheit wird Teil der Produktkonformität, nicht der optionalen Wartung.

Das Omnibus-Paket: Erleichterung ohne Entwarnung

Mit dem angekündigten Digital-Omnibus-Paket versucht die EU, Doppelmeldungen zu reduzieren und Übergänge praktikabler zu gestalten. Das ist sinnvoll und notwendig. Es ändert jedoch nichts am Kern der Regulierung. Harmonisierung ist kein Rückzug. Sie ist der Versuch, Umsetzung effizienter zu machen.

Wer das Omnibus-Paket als Signal zum Abwarten interpretiert, verkennt die Lage. Die technischen und organisatorischen Anforderungen bleiben bestehen. Sie werden lediglich besser koordiniert.

2026 ist das Jahr der Entscheidung

In der Summe entsteht ein klares Bild. AI Act, Data Act, DSA, DMA, NIS2 und CRA folgen einer gemeinsamen Logik. Sie verlangen Steuerungsfähigkeit. Wissen darüber, was im eigenen Unternehmen technisch passiert. Fähigkeit, Risiken zu bewerten. Strukturen, um Verantwortung zu tragen. Technik, die Offenheit, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit nicht behindert, sondern ermöglicht.

2026 bringt keine Revolution. Es bringt Umsetzung. Unternehmen, die diese Phase nutzen, können Regulierung in Struktur, Qualität und Wettbewerbsvorteile übersetzen. Unternehmen, die auf Aufschub hoffen, werden feststellen, dass die eigentliche Arbeit nicht verschwindet. Sie verschiebt sich nur – in ein Umfeld mit mehr Druck, mehr Aufsicht und weniger Gestaltungsspielraum.

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