GDPR / DSGVO
Datenschutz als Grundrecht

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung schützt die Grundrechte natürlicher Personen beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Seit 25. Mai 2018 unmittelbar geltend in allen EU-Mitgliedstaaten – mit einheitlichen Standards für Datenschutz, Transparenz und individuelle Kontrolle.

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Was ist die GDPR?

Die Verordnung (EU) 2016/679 (General Data Protection Regulation / Datenschutz-Grundverordnung) ist das zentrale Datenschutzgesetz der EU. Ziel: Schutz der Grundrechte natürlicher Personen und freier Datenverkehr innerhalb der EU. Unmittelbar geltend seit 25. Mai 2018.

Geltungsbereich & Anwendung

Die GDPR gilt territorial und extraterritorial – für alle Organisationen innerhalb der EU und für Nicht-EU-Organisationen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten oder deren Verhalten beobachten.

EU-Organisationen

Alle Unternehmen/Behörden innerhalb der EU

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden – unabhängig von Größe, Sektor oder Art der Verarbeitung. Von Kleinstunternehmen bis Konzerne. Keine Schwellenwerte.

Extraterritoriale Anwendung

Nicht-EU-Organisationen, die EU-Daten verarbeiten

Auch außerhalb der EU ansässige Unternehmen unterliegen der GDPR, wenn sie Waren/Services für EU-Bürger anbieten oder deren Verhalten beobachten (z.B. Tracking, Profiling).

Ausnahmen

Rein persönliche Tätigkeiten ausgenommen

Private Nutzung sozialer Medien, Haushaltskorrespondenz. Strafverfolgung fällt unter Richtlinie (EU) 2016/680. Nationale Sicherheit ebenfalls ausgenommen.

Personenbezogene Daten

Alle Informationen über identifizierte/identifizierbare Person

Name, E-Mail, IP-Adresse, Cookie-IDs, biometrische Daten, Standortdaten, Online-Kennungen. Auch indirekt identifizierbare Daten (Pseudonyme mit Referenz).

Die 7 Grundprinzipien (Art. 5)

Die GDPR verankert sieben fundamentale Prinzipien für jede Datenverarbeitung. Diese bilden die Grundlage aller Anforderungen und müssen jederzeit nachweisbar eingehalten werden.

Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz

Daten nur auf rechtmäßiger Grundlage

  • Einwilligung, Vertrag, gesetzliche Pflicht, lebenswichtige Interessen, öffentliche Aufgabe oder berechtigtes Interesse
  • Verarbeitung fair und transparent gegenüber Betroffenen
  • Klare Information über Zwecke

Zweckbindung

Nutzung nur für definierte Zwecke

  • Daten werden für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben
  • Weiterverarbeitung nur, wenn kompatibel mit ursprünglichem Zweck
  • Zweckänderung erfordert neue Rechtsgrundlage oder Einwilligung

Datenminimierung

Nur notwendige Daten erheben

  • Daten müssen dem Zweck angemessen, erheblich und auf das notwendige Maß beschränkt sein
  • Keine “Sammlung auf Vorrat”
  • Was nicht gebraucht wird, wird nicht erhoben

Richtigkeit

Daten aktuell und korrekt halten

  • Alle angemessenen Maßnahmen, um ungenaue Daten zu löschen oder zu berichtigen
  • Betroffene können Berichtigung verlangen
  • Systeme für Data-Quality-Management erforderlich

Speicherbegrenzung

Nur so lange speichern wie nötig

  • Identifizierbare Form nur solange, wie für Zwecke erforderlich
  • Danach: Anonymisierung, Pseudonymisierung oder Löschung
  • Löschkonzepte und Aufbewahrungsfristen dokumentieren

Integrität & Vertraulichkeit

Technische/organisatorische Maßnahmen

  • Schutz vor unbefugter/unrechtmäßiger Verarbeitung, Verlust, Zerstörung, Schädigung
  • Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Backup, Monitoring
  • Angemessenheit zum Risiko

Rechenschaftspflicht (Accountability)

Nachweispflicht für Einhaltung

  • Verantwortlicher muss jederzeit belegen können, dass alle Prinzipien eingehalten werden
  • Dokumentation, Policies, Audits, Reviews
  • Burden of Proof beim Verantwortlichen

Rechte der betroffenen Personen

Die GDPR stärkt individuelle Kontrollrechte über personenbezogene Daten. Betroffene können Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch verlangen – Organisationen müssen diese Rechte aktiv ermöglichen.

Auskunftsrecht (Art. 15)

Recht zu wissen, welche Daten gespeichert sind

  • Betroffene dürfen Auskunft über: welche Kategorien von Daten, zu welchen Zwecken, an welche Empfänger, Speicherdauer, Herkunft der Daten
  • Kostenlose Kopie der Daten
  • Antwort binnen 1 Monat

Recht auf Berichtigung (Art. 16)

Korrektur unrichtiger Daten

  • Betroffene können unverzüglich Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen
  • Vervollständigung unvollständiger Daten
  • Benachrichtigung aller Empfänger über Berichtigung
Recht auf Löschung (Art. 17)

Recht auf Löschung (Art. 17)

“Recht auf Vergessenwerden”

  • Löschung wenn: Zweck erfüllt, Einwilligung widerrufen, Widerspruch eingelegt, unrechtmäßige Verarbeitung, gesetzliche Löschpflicht
  • Ausnahmen: gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Verteidigungsrechte, öffentliches Interesse

Recht auf Einschränkung (Art. 18)

Verarbeitung einfrieren statt löschen

  • Bei Bestreitung der Richtigkeit, unrechtmäßiger Verarbeitung (aber Betroffener lehnt Löschung ab), oder während Prüfung eines Widerspruchs
  • Daten dürfen nur noch gespeichert, nicht aktiv verarbeitet werden

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20)

Export in maschinenlesbarem Format

  • Betroffene können ihre Daten in strukturiertem, gängigem, maschinenlesbarem Format erhalten
  • Direktübertragung an anderen Verantwortlichen, soweit technisch machbar
  • Gilt für automatisiert verarbeitete Daten auf Basis Einwilligung/Vertrag

Widerspruchsrecht (Art. 21)

Widerspruch aus besonderer Situation

  • Gegen Verarbeitung auf Basis berechtigten Interesses oder öffentlicher Aufgabe
  • Gegen Direktwerbung (absolutes Widerspruchsrecht)
  • Verantwortlicher muss Verarbeitung einstellen, außer zwingende schutzwürdige Gründe überwiegen

Automatisierte Entscheidungen (Art. 22)

Schutz vor reinen Algorithmus-Entscheidungen

  • Recht, nicht ausschließlich automatisierter Entscheidung (inkl. Profiling) unterworfen zu sein, die rechtliche Wirkung entfaltet oder erheblich beeinträchtigt
  • Ausnahmen: Vertrag, Gesetz, explizite Einwilligung
  • Menschliche Überprüfung

Pflichten der Verantwortlichen

Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, tragen umfassende Verantwortung. Von Privacy by Design über Sicherheitsmaßnahmen bis zu Dokumentationspflichten – die GDPR verlangt proaktive Compliance.

Privacy by Design & Default (Art. 25)

Datenschutz eingebaut, nicht aufgesetzt

  • Technische/organisatorische Maßnahmen bereits bei Design/Entwicklung
  • Datenminimierung, Pseudonymisierung, Verschlüsselung als Standard
  • Privacy-by-Default: standardmäßig nur nötige Daten, minimale Speicherdauer, begrenzte Zugänglichkeit

Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32)

State-of-the-Art technische/organisatorische Maßnahmen

  • Verschlüsselung (at rest, in transit), Pseudonymisierung, Zugriffskontrollen
  • Verfügbarkeit/Belastbarkeit, Wiederherstellbarkeit
  • Regelmäßige Tests/Audits
  • Angemessenheit: Risiko, Stand der Technik, Kosten

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30)

Dokumentation aller Verarbeitungen

  • Name/Kontakt Verantwortlicher, Zwecke, Kategorien Betroffener/Daten, Empfänger
  • Drittlandübermittlungen, Löschfristen, Sicherheitsmaßnahmen
  • Ausnahme: <250 Mitarbeiter (mit Einschränkungen)
  • Auf Anfrage Aufsicht vorlegen

Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35)

DPIA bei hohem Risiko verpflichtend

  • Systematische Bewertung, umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien, öffentliche Überwachung
  • Automatisierte Entscheidungen mit Rechtswirkung, neue Technologien
  • Inhalt: Beschreibung, Notwendigkeit/Verhältnismäßigkeit, Risikobewertung, Abhilfemaßnahmen
  • Vorab-Konsultation Aufsicht bei Restrisiko

Meldung Datenschutzverletzungen (Art. 33/34)

72-Stunden-Meldepflicht an Aufsicht

  • Bei Verletzung Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit personenbezogener Daten
  • Beschreibung, Kategorien/Anzahl Betroffener, Folgen, Maßnahmen
  • Benachrichtigung Betroffener bei hohem Risiko (unverzüglich)
  • Ausnahmen: Verschlüsselung, nachträgliche Maßnahmen

Auftragsverarbeitung (Art. 28)

DPA/AVV bei Datenverarbeitung durch Dritte

  • Processor nur auf dokumentierte Weisung
  • Vertrag mit: Gegenstand, Dauer, Art/Zweck, Daten-Kategorien, Pflichten/Rechte Controller
  • Sicherheitsmaßnahmen, Sub-Processors, Unterstützungspflichten
  • Löschung/Rückgabe nach Ende

Datenschutzbeauftragter (Art. 37-39)

DSB-Pflicht bei umfangreicher Verarbeitung

  • Öffentliche Stellen (außer Gerichte), Kerntätigkeit: umfangreiche regelmäßige systematische Überwachung oder besondere Datenkategorien/Strafdaten
  • DSB: Expertise, Unabhängigkeit, ausreichende Ressourcen
  • Aufgaben: Beratung, Überwachung, Schulung, Behördenkontakt

Internationale Datenübermittlungen (Kapitel V)

Transfer personenbezogener Daten außerhalb der EU/EWR unterliegt strengen Anforderungen. Ziel: gleichwertiges Datenschutzniveau auch in Drittländern sicherstellen.

Angemessenheitsbeschluss

EU-Kommission bestätigt Schutzniveau

  • Für bestimmte Länder (z.B. UK, Schweiz, Japan, Israel) hat Kommission angemessenes Datenschutzniveau festgestellt
  • Transfer wie innerhalb EU möglich
  • Regelmäßige Überprüfung
  • EU-US Data Privacy Framework seit Juli 2023

Standardvertragsklauseln (SCCs)

Von EU-Kommission genehmigte Vertragsklauseln

  • Standard Contractual Clauses (2021/914) als Transferinstrument
  • Controller-to-Processor, Controller-to-Controller, Processor-to-Processor
  • Transfer Impact Assessment (TIA) zusätzlich erforderlich
  • Zusätzliche Maßnahmen bei Drittlandzugriff

Binding Corporate Rules (BCRs)

Konzern-interne Datenschutzregeln

  • Für multinationale Unternehmensgruppen
  • Genehmigung durch Lead-Aufsichtsbehörde erforderlich
  • Verbindliche Regeln für gesamte Gruppe
  • Durchsetzbare Rechte für Betroffene
  • Aufwändiges Genehmigungsverfahren

Weitere Garantien & Ausnahmen

Spezifische Situationen

  • Ausnahmen: explizite Einwilligung, Vertragserfüllung, rechtliche Ansprüche, lebenswichtige Interessen, öffentliches Interesse, öffentliche Register
  • Code of Conduct, Zertifizierung als Garantien möglich
  • Ad-hoc-Genehmigung durch Aufsicht

ayedo und GDPR

Unsere Software Delivery Plattform ist GDPR-native designed – von Privacy by Design über EU-Datenhaltung bis zu umfassenden Betroffenenrechte-Mechanismen. Datenschutz ist nicht Compliance-Checkbox, sondern Architektur-Prinzip.

Privacy by Design & Default

Datenschutz eingebaut

  • Modulare, datenminimierte Architekturen
  • Logische Isolierung personenbezogener Daten
  • Pseudonymisierung/Anonymisierung wo möglich
  • Privacy-by-Default-Konfigurationen
  • Infrastructure-as-Code mit Privacy-Patterns
  • Keine “Datensammlung auf Vorrat”

EU-Datenhaltung & Souveränität

Ausschließlich EU-Rechenzentren

  • Deutschland als primäre Region
  • EU-basierte Infrastruktur-Provider
  • Keine Drittland-Übermittlungen im Standard-Setup
  • GDPR Art. 44-50 konform
  • EU-Jurisdiktion, EU-Recht, EU-Aufsicht
  • Vollständige Kontrolle über Datenflüsse

State-of-the-Art Sicherheit (Art. 32)

Verschlüsselung durchgehend

  • TLS 1.3+ für Daten in Transit, Verschlüsselung at Rest
  • Customer-Managed Keys (BYOK/BYOHSM)
  • Zugriffskontrollen (RBAC/ABAC), MFA, PAM
  • Regelmäßige Vulnerability-Scans
  • ISO 27001-zertifizierte Prozesse
  • Audit-Logs für alle Zugriffe

Standard-DPA/AVV

GDPR-konforme Auftragsverarbeitung

  • Standardisierte Data Processing Agreements
  • Klare Rollentrennung (Controller/Processor)
  • Dokumentierte Weisungen, Sub-Processor-Listen, Sicherheitsmaßnahmen
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten
  • Löschung/Rückgabe nach Vertragsende
  • EU-SCCs wo erforderlich

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Art. 30-konforme Dokumentation

  • Vollständiges Verarbeitungsverzeichnis intern
  • Kundenspezifische Verarbeitungs-Dokumentation auf Anfrage
  • Kategorien: Daten, Betroffene, Zwecke, Empfänger, Speicherfristen, Sicherheitsmaßnahmen
  • Audit-ready

Betroffenenrechte-Unterstützung

APIs & Prozesse für Auskunft/Löschung/Export

  • Self-Service-Portale für Datenexport (Art. 20 Datenübertragbarkeit)
  • Strukturierte, maschinenlesbare Formate
  • Lösch-/Sperr-Mechanismen
  • Antwort binnen GDPR-Fristen (1 Monat)
  • Technische Unterstützung für Kunden bei Betroffenenanfragen

Incident-Response & Breach-Notification

72h-Meldeprozess etabliert

  • Strukturierte Incident-Response-Playbooks
  • Breach-Detection-Mechanismen
  • Forensische Analyse-Fähigkeit
  • Koordination mit Kunden (Controller) bei Data Breaches
  • Template-Meldungen für Aufsichtsbehörden
  • Post-Incident-Reviews, Lessons-Learned

Datenschutzbeauftragter & Governance

Dedicated DSB & Privacy-Team

  • Interner Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutz als Teil unseres Integrierten Management Systems (IMS)
  • Regelmäßige Privacy-Audits, Schulungen
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen für neue Services
  • Kontinuierliche Compliance-Überwachung

ISO-Zertifizierungen

Externe Audits & Nachweise

  • ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 27001 (Information Security Management) zertifiziert
  • Regelmäßige externe Audits durch akkreditierte Zertifizierungsstellen
  • Compliance-Attestierungen für Kunden
  • Zertifikate auf Anfrage verfügbar

GDPR im regulatorischen Kontext

Die GDPR ist das Fundament der europäischen Digitalregulierung. Alle anderen EU-Verordnungen (Data Act, NIS-2, DORA, CRA) bauen darauf auf oder ergänzen sie für spezifische Bereiche.

GDPR & Data Act

Data Act baut auf GDPR auf

GDPR regelt Datenschutz, Data Act regelt Datenzugang/Nutzung. Beide zusammen: Schutz UND Verfügbarkeit. Data Act-Datenzugang darf GDPR nicht verletzen – Rechtsgrundlagen, DPIAs erforderlich. Anonymisierung/Pseudonymisierung als Brücke.

Mehr zum Data Act

GDPR & NIS-2

Komplementär: Datenschutz & Cybersecurity

GDPR schützt personenbezogene Daten, NIS-2 schützt Netz-/Informationssysteme. Überschneidungen: Art. 32 GDPR (Sicherheit) ↔ NIS-2 Risikomanagement. Incident-Meldung parallel (GDPR → DPA, NIS-2 → CSIRT). Integrierte Compliance erforderlich.

Mehr zu NIS-2

GDPR & DORA

GDPR als Basis für Finanzsektor

DORA präzisiert IKT-Resilienz, GDPR bleibt für Datenschutz anwendbar. DORA-IKT-Drittparteirisiko umfasst GDPR-Auftragsverarbeitung. Incident-Meldung koordiniert (DORA → Finanzaufsicht, GDPR → DPA). DORA-Konformität erfordert GDPR-Konformität.

Mehr zu DORA

GDPR & Cyber Resilience Act

Produktsicherheit trifft Datenschutz

CRA fordert sichere Produkte (Software, Hardware), GDPR fordert Datenschutz bei deren Nutzung. Privacy by Design (GDPR Art. 25) ↔ Security by Design (CRA). Vulnerability-Management (CRA) unterstützt Art. 32 GDPR.

Mehr zu CRA

GDPR & Cloud Sovereignty

Datenschutz als Souveränitäts-Enabler

EU-Datenhaltung, Kundenschlüssel-Hoheit, Exit-Fähigkeit adressieren GDPR-Anforderungen (Art. 32, Art. 44-50). Cloud Sovereignty Framework bewertet GDPR-Compliance als Kernfaktor. EU-only-Stacks = GDPR-native.

Mehr zum Framework

ayedo Compliance-Übersicht

Comprehensive Compliance-Ansatz

Wie ayedo GDPR, Data Act, NIS-2, DORA, CRA systematisch adressiert. Zertifizierungen, Prozesse, technische Maßnahmen. Integrierte Compliance-Roadmap. Audit-Bereitschaft. Vollständige Dokumentation.

Zur Übersicht

Sanktionen & Durchsetzung

Die GDPR ermöglicht empfindliche Geldbußen und stärkt Aufsichtsbehörden mit umfassenden Befugnissen. Non-Compliance kann existenzbedrohend sein – von finanziellen Strafen bis zu Reputationsschäden.

Bußgeld-Stufen

Zwei Sanktionsstufen. Tier 1 (bis €10M oder 2% weltweiter Jahresumsatz): formelle Verstöße (fehlende Dokumentation, kein DSB, keine DPIA). Tier 2 (bis €20M oder 4% Umsatz): inhaltliche Verstöße (Verletzung Betroffenenrechte, rechtswidrige Verarbeitung, fehlende Rechtsgrundlage).

Behördenbefugnisse

Umfassende Aufsichtsmacht. Untersuchungen, Zugang zu Räumen/Systemen, Dokumentenanforderungen, Interviews. Verwarnungen, Anordnungen, Verarbeitungsverbote, Zertifizierungs-Entzug. Dringlichkeitsverfahren bei schweren Verstößen. Öffentliche Bekanntmachung von Verstößen.

Zivilrechtliche Haftung

Schadensersatzansprüche Betroffener. Materieller UND immaterieller Schaden (Art. 82). Klagemöglichkeit für Betroffene. Sammelklagen durch Verbraucherorganisationen möglich. Beweislastumkehr: Verantwortlicher muss Schuldlosigkeit nachweisen. Versicherungen für GDPR-Verstöße etabliert.

One-Stop-Shop-Prinzip

Lead-Aufsichtsbehörde bei grenzüberschreitender Verarbeitung. Hauptniederlassung bestimmt federführende Aufsicht. Koordination über EDSA (Europäischer Datenschutzausschuss). Beschwerden bei jeder Aufsicht möglich. Konsistenzverfahren bei Meinungsverschiedenheiten. Vereinfachung für multinationale Unternehmen.