Weekly Backlog KW 35/2026
📰 Tech-News: Deutsche Unternehmen fürchten ihre US-Abhängigkeit Deutsche Unternehmen sehen ihre …

Deutsche Unternehmen sehen ihre Abhängigkeit von US-Technologie zunehmend als Risiko. Konsequenzen ziehen viele daraus allerdings nicht.
Das zeigt eine aktuelle ifo-Umfrage, über die heise berichtet. 88 Prozent der befragten Unternehmen nutzen digitale Produkte aus den USA. 31 Prozent schätzen ihre Abhängigkeit als stark ein. Besonders bemerkenswert: Rund jedes fünfte Unternehmen hält die eigene Abhängigkeit für riskant, plant aber dennoch keine Gegenmaßnahmen.
Als Gründe nennen die Unternehmen vor allem hohe Wechselkosten, fehlende Alternativen und den Aufwand einer Migration. Gleichzeitig zeigt die Befragung, welche Optionen grundsätzlich gesehen werden: 34 Prozent nennen europäische Anbieter, knapp 30 Prozent eine stärkere Diversifizierung. Nur 19 Prozent setzen auf Open Source.
Damit beschreibt die Studie ein Problem, das weit über einzelne Softwareprodukte hinausgeht.
Die Debatte über digitale Souveränität wird häufig so geführt, als müssten europäische Unternehmen von heute auf morgen Microsoft, AWS oder Google ersetzen. Das ist unrealistisch – und lenkt vom eigentlichen Problem ab.
Souveränität bedeutet nicht Autarkie. Sie bedeutet Wahlfreiheit.
Ein Unternehmen ist nicht souverän, wenn ein Wechsel technisch möglich, wirtschaftlich aber kaum noch vertretbar ist. Proprietäre Formate, geschlossene Schnittstellen, hohe Migrationskosten und tief integrierte Plattformen machen aus einer Produktentscheidung schnell eine strukturelle Abhängigkeit.
Genau deshalb ist die geringe Bedeutung von Open Source in der Umfrage interessant. Europäische Anbieter sind wichtig. Aber ein europäischer Firmensitz allein verhindert keinen Vendor Lock-in.
Offener Quellcode, offene Standards und interoperable Systeme können dagegen Wechselmöglichkeiten schaffen und Abhängigkeiten reduzieren. Nicht automatisch und nicht kostenlos – aber strukturell.
Auch die Politik trägt Verantwortung. ifo-Präsident Clemens Fuest fordert unter anderem bessere Rahmenbedingungen für europäische Anbieter und verbindliche Abnahmezusagen der öffentlichen Hand. Das ist ein wichtiger Punkt: Europa kann jahrelang über digitale Souveränität sprechen. Wenn Verwaltungen und Unternehmen anschließend weiterhin fast ausschließlich bei den etablierten US-Konzernen einkaufen, entsteht kein konkurrenzfähiges europäisches Ökosystem.
Die eigentliche Warnung dieser Umfrage ist deshalb nicht, dass deutsche Unternehmen von US-Technologie abhängig sind.
Sondern dass sie diese Abhängigkeit inzwischen selbst als Risiko erkennen – und sie trotzdem fortschreiben.
Die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit haben openDesk als Notfallarbeitsplatz getestet. Das Ergebnis: Die Open-Source-Lösung ist für den vorgesehenen Einsatz in Krisensituationen geeignet. Darüber berichtet heise.
Hinter dem Test steht das Projekt „Cloudbasierte Kommunikation im Krisenfall“ (CKKI). Neben der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit sind die IT-Dienstleister Bitmarck und BG-Phoenics sowie das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) beteiligt. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert das Vorhaben.
Ziel des Projekts ist ein digitaler Notfallarbeitsplatz, der unabhängig von der regulären IT-Infrastruktur genutzt werden kann. Damit sollen die beteiligten Organisationen auch dann arbeitsfähig bleiben, wenn ihre primären Systeme in einer Krisensituation nicht zur Verfügung stehen.
Als technische Grundlage kommt openDesk zum Einsatz. Die vom ZenDiS entwickelte Open-Source-Suite stellt Anwendungen für Büroarbeit, E-Mail, Kalender, Projektmanagement und Videokommunikation bereit und wird über den Browser genutzt.
Ein Schwerpunkt des Projekts liegt auf der technischen Unabhängigkeit der einzelnen Installationen. Die vier beteiligten Organisationen betreiben jeweils eigene openDesk-Instanzen auf unterschiedlichen Cloud-Infrastrukturen. Getestet wurde dabei auch, ob die Systeme über verschiedene Cloud-Anbieter hinweg miteinander kommunizieren können. Zu den beteiligten Infrastrukturpartnern gehören Ionos, Stackit und T-Systems.
Nach Abschluss der Tests fällt die Bewertung positiv aus: Die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit haben openDesk als Notfallarbeitsplatz für tauglich befunden.
Die Ergebnisse des Projekts sollen zudem in die europäische Cloud-Initiative 8ra einfließen. Damit sollen die Erkenntnisse aus dem deutschen Pilotprojekt auch für den Aufbau einer anbieterübergreifenden europäischen Cloud-Infrastruktur genutzt werden.
openDesk wird damit nicht als vollständiger Ersatz der bestehenden IT-Infrastruktur getestet, sondern als zusätzliche Arbeitsumgebung für Situationen, in denen die regulären Systeme nicht verfügbar sind.
🔗 https://www.heise.de/news/Microsoft-Alternative-openDesk-tauglich-fuer-den-Ernstfall-11374072.html
Das Oberlandesgericht Bamberg hat mehrere Praktiken auf der deutschen Amazon-Plattform als Verstoß gegen den europäischen Digital Services Act (DSA) eingestuft. Das jetzt veröffentlichte Urteil geht auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bayern zurück und betrifft unter anderem Empfehlungssysteme, Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte und personalisierte Feeds.
Ein zentraler Punkt ist die Transparenz der Amazon-Suche. Suchergebnisse werden unter anderem nach Kategorien wie „Empfohlen“ oder „Amazon präsentiert“ sortiert. Amazon nennt auf seinen Hilfeseiten zwar Faktoren, die diese Sortierung beeinflussen können. Dem Gericht sind Angaben wie „Kundenaktionen“ oder „Produktinformationen“ jedoch zu ungenau.
Nach Ansicht des OLG müssen Nutzer nachvollziehen können, welche Faktoren für Empfehlungen maßgeblich sind und wie sie zueinander gewichtet werden. Eine beispielhafte Aufzählung allgemeiner Kriterien reicht dafür nicht aus. Das betrifft insbesondere Systeme, bei denen sich die Gewichtung der Faktoren dynamisch verändert.
Auch die Möglichkeit, personalisierte Empfehlungen abzuschalten, entspricht laut Gericht nicht den Anforderungen des DSA. Sehr große Online-Plattformen müssen eine leicht und unmittelbar zugängliche Option anbieten, mit der Nutzer auf Profiling basierende Empfehlungen deaktivieren können.
Bei Amazon befindet sich diese Einstellung innerhalb der Kontoeinstellungen und ist erst nach einem Login erreichbar. Das Gericht beanstandet diese Hürde auch deshalb, weil Amazon das Surf- und Suchverhalten nicht angemeldeter Nutzer für Produktempfehlungen heranzieht. Die Möglichkeit zur De-Personalisierung müsse deshalb auch ohne Anmeldung leicht erreichbar sein.
Ein weiterer Teil des Urteils betrifft das Melden möglicherweise rechtswidriger Angebote. Amazon verwendet dafür die Formulierung „Ein Problem mit diesem Produkt melden“. Nach Auffassung des Gerichts ist diese Bezeichnung nicht eindeutig genug, weil Nutzer darunter auch Reklamationen, Qualitätsprobleme oder Transportschäden verstehen könnten.
Beanstandet wurde außerdem, dass Nutzer für eine solche Meldung in einem Amazon-Konto angemeldet sein müssen. Der DSA sieht vor, dass entsprechende Meldemechanismen Einzelpersonen und Einrichtungen offenstehen. Amazons Begründung, mit dem Login Spam und Bots abwehren zu wollen, überzeugte das Gericht nicht.
Auch bei Informationen über Algorithmen, Moderationswerkzeuge und interne Beschwerdeverfahren sah das OLG Defizite. Informationen dürfen zwar auf verschiedene Bereiche der Plattform verteilt werden, müssen für Nutzer aber leicht zugänglich und nachvollziehbar miteinander verknüpft sein.
Nicht in allen Punkten folgte das Gericht der Verbraucherzentrale. Eine kompakte Zusammenfassung der AGB muss beispielsweise nicht zwingend am Anfang der Regelwerke stehen, solange sie eindeutig auffindbar ist.
Das Urteil trägt das Aktenzeichen 3 UKl 13/25 e. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der behandelten Fragen hat das OLG Bamberg die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Sicherheitsforscher von Wiz haben eine kritische Schwachstelle in Microsofts Datenbankdienst Azure Cosmos DB aufgedeckt. Über die als „CosmosEscape“ bezeichnete Lücke konnten die Forscher auf einen Masterkey zugreifen, der weitreichenden Zugriff auf die Datenbanken von Azure-Cosmos-DB-Kunden ermöglicht hätte – einschließlich Datenbanken von Microsoft selbst.
Die Schwachstelle ermöglichte einen Ausbruch aus einer Sandbox über speziell präparierte Gremlin-Abfragen. Dadurch gelangten die Forscher auf ein Datenbank-Gateway, auf dem sich der plattformübergreifend verwendete Masterkey befand.
Mit diesem Schlüssel ließ sich laut Wiz der Primärschlüssel eines beliebigen Cosmos-DB-Kontos abrufen. Damit wäre uneingeschränkter Lese- und Schreibzugriff auf die jeweiligen Datenbanken möglich gewesen. Zudem konnten Datenbanken über verschiedene Azure-Regionen hinweg aufgelistet und unter anderem anhand von Abonnement- oder Tenant-IDs gefiltert werden.
Entdeckt wurde CosmosEscape bereits am 20. November 2025. Nach der Meldung soll Microsoft innerhalb von zwei Tagen einen Hotfix implementiert haben. Die endgültige Korrektur erfolgte laut Bericht im Juli 2026. Microsoft hat den Masterkey inzwischen entfernt und zusätzliche Sicherheitsmechanismen eingeführt.
Für Kunden von Azure Cosmos DB besteht nach Angaben der Sicherheitsforscher derzeit kein Handlungsbedarf. Hinweise darauf, dass der Masterkey zuvor von Angreifern ausgenutzt wurde, liegen bislang nicht vor.
Wiz will die vollständige Angriffskette und weitere technische Details zu CosmosEscape am 6. August auf der Black Hat 2026 in Las Vegas vorstellen.
Fast acht Stunden war GitHub am vergangenen Montag gestört. Website, Actions, Copilot, Pull Requests und Login waren betroffen. Für viele Entwicklerinnen und Entwickler bedeutete das: Stillstand.
Jens Bohse greift den Ausfall in seinem Beitrag auf und richtet den Blick auf das eigentlich Interessante dahinter: die Geschwindigkeit, mit der KI die Anforderungen an Entwicklungsinfrastruktur verändert.
GitHub wollte seine Kapazitäten zunächst verzehnfachen. Wenige Monate später war offenbar klar: Das reicht nicht. Inzwischen plant das Unternehmen laut Bohse mit dem 30-Fachen.
Der Grund liegt auch in der zunehmenden Nutzung von KI-Agenten. Sie produzieren Code, Commits, Pull Requests und Builds in einer Geschwindigkeit und Menge, für die bestehende Systeme nicht ausgelegt wurden. Ein Ausfall bei GitHub ist damit mehr als eine technische Panne. Er zeigt, wie schnell KI inzwischen nicht nur Softwareentwicklung verändert, sondern auch die Infrastruktur dahinter unter Druck setzt.
Spannend ist auch der zweite Aspekt, den Jens Bohse aufgreift: Während GitHub mit diesen Skalierungsproblemen kämpft, entstehen neue Plattformen, die genau an dieser zentralen Stellung von GitHub angreifen.
Der Beitrag bringt diese Entwicklungen kompakt zusammen und zeigt damit sehr gut, welche Folgen KI-Agenten bereits heute für die Infrastruktur der Softwareentwicklung haben.
Mein LinkedIn-Beitrag der Woche kommt deshalb von Jens Bohse.
SiFive bringt ein neues Serversystem auf Basis der offenen RISC-V-Architektur auf den Markt. Die Plattform richtet sich vor allem an Entwickler und unterstützt Ubuntu 26.04 sowie Red Hat Enterprise Linux 10. Damit soll die Entwicklung von RISC-V-Software auf leistungsfähiger Serverhardware erleichtert werden.
Europa hat bei Cloudplattformen und anderen digitalen Technologien erheblichen Rückstand gegenüber den USA. Cloudahead argumentiert jedoch, dass Europas Stärken in der physischen Welt – etwa Industrie, Maschinenbau und Infrastruktur – eine wichtige Grundlage für die nächste Phase technologischer Entwicklung bilden könnten.
🔗 https://www.cloudahead.de/europes-tech-outlook-maybe-be-not-as-dark-as-we-think
Mit NIS2 und dem KRITIS-Dachgesetz steigen die Anforderungen an die Cybersicherheit vieler mittelständischer Unternehmen. Betroffene Organisationen müssen Risiken systematischer erfassen, Verantwortlichkeiten definieren und ihre technischen sowie organisatorischen Schutzmaßnahmen anpassen.
🔗 https://www.heise.de/news/NIS2-und-KRITIS-Wie-der-Mittelstand-Cyberresilienz-aufbaut-11418532.html
Der französische Cloudanbieter OVHcloud will seine Position in Deutschland ausbauen. Im Mittelpunkt stehen dabei europäische Cloudangebote, Datenschutz und die Frage, wie Unternehmen ihre Abhängigkeit von großen US-Hyperscalern reduzieren können.
Niedersachsens Datenschutzbeauftragter kritisiert Pläne für die künftige KI-Aufsicht in Deutschland. Im Zentrum steht die vorgesehene Rolle der Bundesnetzagentur und die Sorge, dass bestehende Datenschutzbehörden bei der Kontrolle von KI-Systemen an Einfluss verlieren könnten.
💚In eigener Sache:

Wir sind jetzt auf wedium .
Aber ehrlich gesagt: Noch fühlen wir uns dort ein bisschen allein. 👀
Wer von euch ist schon da? Wem sollten wir unbedingt folgen? Und die wichtigste Frage:
Warum folgst DU uns eigentlich noch nicht? 💚
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass auf einer europäischen Social-Media-Plattform auch eine richtig starke europäische Community entsteht.
Also: Profil verlinken, Empfehlungen dalassen und weitersagen.
Wir sehen uns auf wedium. 👋
🔗https://api.wedium.social/s/foVUndrt_9I2
Ein Gastbeitrag von Bernhard Biedermann
Die Gesellschaft für Informatik fordert die Bundesregierung auf, ethische Hacker endlich wirksam vor Strafverfolgung zu schützen.
Der Hackerparagraph und die Sinnhaftigkeit der IT-Wünsche der politsch Verantwortlichen. 😭 Leider werden seit Jahrzehnten die Risiken nicht hinreichend verstanden.
Wie wir alle wissen, die Politik ist nicht zukunftsorientiert. Unwissende und vielleicht überforderte Politiker haben Deutschland zu einer Nation von Fax-Nutzern degradiert. 😥
Seit mehr als 30 Jahren unterstütze ich die IT-Branche und helfe eine sichere und “digitale Souveränität” aufzubauen. Leider hat der Hackerparagraph viele Aktivitäten (legal) unmöglich gemacht.
Die aus Sicht der professionellen und legalen Nutzer der IT und die falsche Ausrichtung des Hackerparagraphen (meist § 202a StGB (Ausspähen von Daten)) bietet nur Kriminellen echte Vorteile. 🤢
Was gibt es noch zu kritisieren:
“Seit ihrer Einführung im Jahr 2007 stehen die sogenannten Hackerparagrafen 202a bis 202c des Strafgesetzbuchs (StGB) in der Kritik. Besonders 202c sorgt für Probleme, da er bereits die Bereitstellung und Nutzung von Werkzeugen kriminalisiert, die für eine fundierte Sicherheitsanalyse notwendig sind.”
Damit bauen die Kriminellen ihren Vorsprung weiter aus und ich bin mir sicher, sie danken den Urhebern der dummen Idee. 🥶
Was könnte noch helfen?
“Öffentliche Anerkennungen wie die vom BSI oder von heise geführten Halls of Fame oder staatliche Bug-Bounty-Programme tragen laut der GI dazu bei, das gesellschaftliche Ansehen von IT-Sicherheitsexperten zu stärken.”
Bei Bedarf gibt es zahlreiche erfahrene Spezialisten die gerne mit ihrem Wissen zu einer besseren IT-Sicherheit beitragen. Einfach fragen und schon gibt es kluge Antworten.

📰 Tech-News: Deutsche Unternehmen fürchten ihre US-Abhängigkeit Deutsche Unternehmen sehen ihre …
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