- Version: 0.0.7
- Stand: 21.07.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Ayedo Cloud Solutions GmbH („ayedo“) und dem Kunden (ayedo und Kunde auch „Vertragsparteien“ oder „Parteien“) über die Erbringung sämtlicher von ayedo angebotenen Leistungen und/oder Produkte (insgesamt die „Services“)
1.2 Die Leistungen und/oder Produkte von ayedo richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB , juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbracht werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Geschäftsbeziehung von ayedo mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Für diese Kunden gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, auf die bei Bedarf explizit verwiesen wird.
1.3 Im Sinne dieser AGBs ist der Begriff 'schriftlich' auch als elektronische Korrespondenz, insbesondere E-Mail, zu verstehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
2. Art und Umfang der Leistungen
2.1 ayedo erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen nach näherer Maßgabe des Vertrages und dessen Anlagen. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch ayedo bestätigt werden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf ayedo die ayedo obliegenden Leistungen auch von Dritten erbringen lassen.
2.2 Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen von ayedo, die nicht Teil der beauftragten Leistungen sind und auch nicht Voraussetzung für die Erbringung der beauftragten Leistungen von ayedo sind, können jederzeit eingestellt werden. ayedo wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen, soweit möglich, auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
2.3 Angebote von ayedo sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von ayedo, spätestens mit der Annahme der Lieferung und/oder der Leistung durch den Kunden zustande.
2.4 Inhalt und Umfang der von ayedo geschuldeten Leistungen ergeben sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, aus der Auftragsbestätigung von ayedo.
2.5 Zumutbare Teillieferungen und/oder Teilleistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.6 ayedo behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden, und für den Kunden zumutbar sind.
2.7 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. ayedo kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von ayedo verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde ayedo erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. In Fällen des Verzugs gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen.
2.8 Liefertermine verlängern sich für ayedo angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien/Pandemien) oder anderer, nicht von ayedo zu vertretenden Ereignissen (z.B. Störungen bei der Selbstbelieferung durch Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen). ayedo behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert.
2.9 Von ayedo bereitgestellte Services sind durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig. Die Verfügbarkeit bestimmt sich nach dem Service Level Agreement (siehe Abschnitt 18). Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ayedo liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, DoS/DDoS-Attacken, sowie vom Kunden zu vertretende Umstände, insbesondere Fehlkonfigurationen), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für ayedo absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird ayedo dies dem Kunden mindestens einen Tag vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.
2.10 Vertraglich festgelegte Termine, die als Leistungszeitpunkt verbindlich vereinbart wurden, gelten als endgültig. Eine Terminverschiebung infolge unterlassener Mitwirkung oder Nichterfüllung vertragsrelevanter Obliegenheiten durch den Kunden erfolgt nicht automatisch, sondern bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Ist ayedo zur Bereitstellung der geschuldeten Cloud-Dienstleistung technisch bereit und kann die Betriebsbereitschaft nur aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erreicht werden (etwa, weil eine Kundenanwendung nicht einsatzbereit oder erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht erbracht sind), so gilt die Leistung seitens ayedo ab dem Zeitpunkt dennoch als vertraglich erbracht, ab dem durch ayedo die technische Betriebsbereitschaft hergestellt ist. In diesem Fall beginnen vertraglich vereinbarte Fristen, die an die Bereitstellung der Leistung anknüpfen (z.B. Abrechnungszeiträume, SLA-Garantien), ab dem Zeitpunkt, zu dem ayedo betriebsbereit ist. Etwaige Mehraufwände oder Wartezeiten, die ayedo durch die vom Kunden verursachte Verzögerung entstehen, hat der Kunde zu tragen.
2.11 Beauftragt der Kunde nach Durchführung einer von ihm veranlassten Änderung (z. B. Upgrade einer Software-Komponente) nachträglich weitere Maßnahmen (z.B. ein Rollback oder zusätzliche Anpassungen an kundenseitig bereitgestellten Konfigurationen) handelt es sich um zusätzliche, separat vergütungspflichtige Leistungen. Diese werden von ayedo nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz erbracht, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Service-Level-Garantien gelten für derartige Zusatzaufträge nur, soweit und sobald ayedo deren Durchführung bestätigt hat.
3. Resellerausschluss
3.1 Die von ayedo zur Verfügung gestellten Services sind ausschließlich für den direkten, vertraglich vereinbarten Gebrauch durch den Kunden bestimmt. Jede weitere Überlassung der von ayedo zur Verfügung gestellten Services an Dritte im Wege des Resellings bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen ayedo und dem Kunden.
4. Preise, Fälligkeit und Einwendungen gegen Rechnungen
4.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aufgrund der Erbringung der Services durch ayedo auf Basis der hierfür mit dem Kunden vereinbarten Preise ergeben. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Monatlich zu entrichtende Entgelte sind im Voraus, bei einer zeitanteiligen Nutzung entsprechend anteilig, zu entrichten. Nutzungs- und verbrauchsabhängige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Die in der Rechnung aufgeführten Beträge sind zehn (10) Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine rechtlich unverbindliche Abrechnung der Leistungen wird dem Kunden jeweils auf Anfrage von ayedo zum Abruf bereitgestellt. ayedo wird dem Kunden die Rechnung in Textform (in der Regel als E-Mail-Anhang) zur Verfügung stellen. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der ordnungsgemäße Empfang der Rechnungen sichergestellt ist.
4.4 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von ayedo erbrachten Services innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. ayedo wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
5. Änderung der Entgelte
5.1 ayedo ist – vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5.4 – berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in dieser Ziffer nachfolgend aufgeführten Grundsätze der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Berechnung der Entgelte maßgeblich sind.
5.2 Eine Erhöhung der Entgelte kommt danach insbesondere in Betracht, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung und Nutzung von Hard- und Software, Energie, die Bereitstellung und/oder Nutzung von Kommunikationsnetzen, die Personalkosten oder die Raumkosten der Serverstellplätze (soweit, wie in Ziffer 5.4 beschrieben, keine vorrangige Vereinbarung einer Preisanpassung vereinbart wurde) erhöhen oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Kosten für Hard- und Software, erfolgt. ayedo wird den Kunden über Entgeltänderungen spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Sofern der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang einer Mitteilung über eine Preiserhöhung mindestens in Textform widerspricht, hat ayedo das Wahlrecht, den Vertrag zu unveränderten Konditionen fortzuführen oder aber den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen.
5.3 Sofern die Preiserhöhung nur einzelne Services betrifft und für diese betroffenen Services ein Teilkündigungsrecht besteht, besteht das in Ziffer 5.2 beschriebene Kündigungsrecht im Falle des Widerspruchs des Kunden nur im Bezug auf diese betroffenen Services.
5.4 Soweit für einzelne Kostenelemente, die für die Bemessung des vertraglichen Entgelts maßgeblich sind, gesonderte Regelungen zur Preisanpassung vereinbart werden (z.B. aufgrund einer individuellen Vereinbarung oder aufgrund einer Regelung in besonderen Vertragsbedingungen von ayedo), gilt für diese Kostenelemente eine solche Vereinbarung abschließend, so dass die dort für eine Preisanpassung maßgeblichen Faktoren für eine Anpassung der Entgelte nach den weiteren Regelungen dieser Ziffer 5 nicht zu berücksichtigen sind und auch die vorstehend genannte Widerspruchs- und Kündigungsregelung für die dortige Preisanpassung nicht gilt.
6. Zahlung, Sperrung bei Zahlungsverzug
6.1 Sofern die Zahlung mittels SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wurde, wird der Kunde ayedo ein Mandat zum SEPA-Basislastschriftverfahren erteilen, um alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. ayedo kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Die Frist für die Pre-Notification wird auf einen Tag verkürzt. Die Pre-Notification erfolgt per E-Mail an den Kunden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, ayedo den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden oder Aufwand zu ersetzen.
6.2 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang einer Rechnung bezahlt. Gerät der Kunde in Verzug, sendet ayedo dem Kunden eine Mahnung in Textform. Erfolgt spätestens fünf (5) Kalendertage nach Zugang dieser Mahnung keine vollständige Zahlung, ist ayedo berechtigt, auf sämtliche offenen Beträge ab dem ursprünglichen Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von zwölf (12) Prozent p.a. zu berechnen; ist der in § 288 Abs. 2 BGB vorgesehene gesetzliche Verzugszinssatz niedriger, gilt dieser. Darüber hinaus trägt der Kunde alle im Zusammenhang mit der Beitreibung entstehenden Kosten (insbesondere Mahn-, Inkasso-, Gerichts- und Vollstreckungskosten). Weitergehende gesetzliche Rechte von ayedo bleiben unberührt.
6.3 Gerät ein Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Gesamtbetrag entsprechend zwei monatlicher Grundentgelte in Zahlungsverzug, steht es ayedo frei, das IT-System des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.
6.4 Gegen Forderungen von ayedo kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung von ayedo aufgerechnet werden.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung, Teilkündigung
7.1 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um ein Jahr.
7.2 Soweit in den beauftragten Leistungen oder in der Leistungsbeschreibung einzelner oder mehrerer vom Kunden gebuchter Services eine gesonderte Kündigungsmöglichkeit vorgesehen oder eine solche gesondert zwischen den Parteien vereinbart wurde, kann jede Partei die betreffenden Services unter Einhaltung der hierfür geltenden Frist gesondert kündigen (Teilkündigung).
7.3 Das jederzeitige Kündigungsrecht des Kunden als Besteller nach § 648 Satz 1 BGB, soweit anwendbar, wird ausgeschlossen.
7.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ayedo insbesondere vor, wenn der Kunde
- mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von insgesamt zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
- schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft;
- in eine wirtschaftliche Situation gerät bzw. eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden eintritt, die es wahrscheinlich macht, dass der Kunde seinen vertraglichen Pflichten regelmäßig nicht mehr nachkommen kann;
- gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheber-, wettbewerbs-, namens- oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, verstößt;
- schwerwiegend oder wiederholt gegen seine Verpflichtungen aus Ziffern 10.6, 10.7, 10.9 oder gegen sonstige, die IT-Sicherheit oder Rechte Dritter schützende Vorgaben aus dem Vertrag verstößt; oder
- nationalsozialistische, rassistische, radikale, oder illegale Inhalte veröffentlicht.
7.5 ayedo ist zudem zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens gestellt und nicht innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung vom Insolvenzgericht zurückgewiesen oder zurückgenommen worden ist bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
7.6 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sofern ayedo eine entsprechende Kündigungsfunktion zur Verfügung stellt, kann der Vertrag auch innerhalb des Kundensystems wirksam gekündigt werden.
7.7 Unabhängig von der Möglichkeit der Kündigung hat der Kunde bei einzelnen Services unter Umständen die Möglichkeit, diese im Kundenportal vorübergehend hinzu- oder abzubuchen, sofern diese Möglichkeit Teil der jeweiligen Services ist bzw. dies im Rahmen des jeweiligen Services so vereinbart wurde.
8. Gewährleistung
8.1 ayedo weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. ayedo gewährleistet nicht, dass von ayedo eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist.
8.2 Aufgetretene Mängel und Fehler sind ayedo unmittelbar nach ihrer Feststellung schriftlich mitzuteilen.
8.3 Soweit die vertragsgemäße Nutzung der Services infolge eines Mangels, der der Mängelhaftung unterliegt, aufgehoben ist, ist der Kunde für die Zeit, in der die Nutzung aufgehoben ist, von der Entrichtung der Vergütung für die beeinträchtigte Leistung befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Betrieb gemindert ist, hat der Kunde nur ein angemessen herabgesetztes Entgelt zu entrichten. Soweit für die von einem Mangel betroffene Leistung zwischen den Parteien gesonderte Service-Level vereinbart wurden und diese eine Herabsetzung der Vergütung vorsehen, gelten für die Herabsetzung und einen etwaigen Ausschluss der Vergütungsverpflichtung für den / die beeinträchtigten Service(s) die Regelungen des / der maßgeblichen Service Level Agreements abschließend.
8.4 Soweit die von ayedo erbrachten Services der Mängelhaftung unterliegen, steht das Wahlrecht über die Nacherfüllung ayedo zu. Ist ayedo zur Mängelbeseitigung oder zur fehlerfreien Erneuerung nicht in der Lage, wird ayedo dem Kunden Umgehungsmöglichkeiten (Workarounds) aufzeigen. Soweit diese dem Kunden zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.
9. Haftung
9.1 ayedo haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
9.2 ayedo haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ayedo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet ayedo lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
9.4 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf die in den 12 Monaten vor dem Schadensfall gezahlte Nettovergütung pro Schadensfall, sofern diese geringer als EUR 25.000,- ist, auf EUR 25.000,-.
9.5 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere mittelbare Schäden ausgeschlossen.
9.6 Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
9.7 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet ayedo insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, ihm obliegende Installationen von Patches oder Updates unverzüglich durchzuführen und diese zu nutzen oder ordnungsgemäße Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
9.9 ayedo haftet nicht für Unterbrechungen, Störungen, Ausfälle oder sonstige schadensverursachende Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von ayedo liegen und die ayedo nicht zu vertreten hat (z.B. Hacker-Angriffe / sonstige Cyber-Risiken/Attacken).
9.10 Jegliche verschuldensunabhängige Haftung von ayedo für anfängliche Mängel aufgrund von § 536a BGB ist ausgeschlossen. Für solche anfänglichen Mängel, haftet ayedo daher nur, wenn und soweit ayedo sie zu vertreten hat.
9.11 Soweit die Haftung von ayedo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ayedo.
9.12 Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 70 TKG in jedem Fall unberührt.
9.13 Ansprüche aus entgangenem Gewinn stehen dem Kunden nicht zu.
10. Mitwirkungspflicht des Kunden, Datensicherung, Sperrung der Anbindung an das Internet
10.1 Sofern der Kunde auf dem IT-System des Kunden Softwarelizenzen selbst verwaltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.
10.2 Unbeschadet seiner Obliegenheit zur Mitteilung von Mängeln gemäß Ziffer 8.2 hat der Kunde ayedo bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
10.3 Soweit nicht anders vereinbart, ist ayedo nicht verpflichtet, von Daten, die der Kunde auf das IT-System überträgt bzw. sich auf diesem befinden, Sicherungskopien zu erstellen.
10.4 Soweit nicht anders vereinbart, wird der Kunde von allen Daten, die er auf das IT-System des Kunden überträgt bzw. die sich darauf befinden, Sicherungskopien in regelmäßigen Abständen mindestens einmal täglich erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem IT-System des Kunden selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf das IT-System des Kunden hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.
10.5 Der Kunde ist verpflichtet, ayedo seine vollständige Firmierung und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), eine gültige E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer anzugeben. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, ayedo jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.
10.6 Der Kunde verpflichtet sich, durch den Betrieb von EDV-Systemen die IT-Infrastruktur-Einrichtungen von ayedo sowie die allgemeine IT-Sicherheit nicht zu beeinträchtigen (z.B. Einsatz von Techniken, die Hardware und Netzwerk in besonderem Maße überlasten und negative Auswirkungen auch auf die Server oder Systeme anderer Kunden haben). ayedo kann derartige EDV-Systeme vom Zugriff durch Dritte ausschließen bzw. die Netzanbindung an diese EDV-Systeme sperren, bis der Kunde die eingesetzten Techniken, die die IT-Sicherheit gefährden, beseitigt/deaktiviert hat.
10.7 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem IT-System des Kunden keine rechtswidrigen oder Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde darf keine urheberrechtlich geschützten Inhalte unberechtigt auf dem IT-System des Kunden anbieten oder verbreiten. Insbesondere das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Links zur Verfügung zu stellen, die auf solche P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb der Server oder des Kommunikationsnetzes von ayedo oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von ayedo abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von ayedo zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:
- unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);
- Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing/offene Mail-Relays);
- Betrieb von IRC-bezogenen Diensten (Internet Relay Chat) wie z. B. Shells, Bouncer, Eggdrops;
- Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning);
- das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware;
- Betrieb von Anonymisierungsdiensten, offenen Proxy-Dienste oder weiteren Diensten, die vom Kunden oder Dritten zur Verschleierung ihrer Identität im Internet genutzt werden können.
Der Kunde stellt ayedo von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer 10.7 einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
10.8 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 10.6 und 10.7 sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen ayedo auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem IT-System des Kunden abgelegten Inhalte über das Internet, ist ayedo berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder dauerhaft einzustellen oder anderweitig zu sperren, wenn der Kunde solche Inhalte nicht innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung selbst sperrt. Im Falle (i) eines erheblichen Verstoßes gegen die vorgenannten Verpflichtungen, (ii) besonderer Eilbedürftigkeit oder Gefahr im Verzug, (iii) einer nicht offensichtlich rechtswidrigen behördlichen Anordnung oder einer gerichtlichen Entscheidung sowie (iv) im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung kann ayedo die Anbindung dieser Inhalte auch ohne Vorankündigung einstellen oder anderweitig sperren; in diesem Fall wird ayedo den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
10.9 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb der Server oder des Kommunikationsnetzes von ayedo oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von ayedo abgelegter Daten, so kann ayedo diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist ayedo auch berechtigt, die Anbindung der auf dem IT-System des Kunden abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. ayedo wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
10.10 ayedo ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zum IT-System des Kunden zu sperren. Etwaige weitergehende Ansprüche von ayedo bleiben hiervon unberührt.
10.11 Stellt ayedo im Rahmen der Überwachung des Kunden-Systems technische Störungen fest, die auf eine mangelhafte Umsetzung der vertraglich vereinbarten Pflichten durch den Kunden zurückzuführen sind, so hat ayedo den Kunden unverzüglich – in Textform – auf die erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung hinzuweisen. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der entsprechenden Benachrichtigung nicht nach, so erlischt die Verpflichtung von ayedo, die Verfügbarkeit des betroffenen Services zu gewährleisten. In diesem Fall ist ayedo berechtigt, alle im Zusammenhang mit der festgestellten Störung ausgelösten Alarmmeldungen stummzuschalten, bis die Mängel behoben und die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs durch den Kunden wirksam bestätigt ist.
10.12 Sofern der Kunde im Rahmen des Bring-Your-Own-App-Modells eigene Anwendungen auf der von ayedo bereitgestellten Infrastruktur betreiben lässt, übernimmt ayedo den Betrieb dieser Anwendungen im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Kunde verpflichtet sich, ayedo bei der Fehleranalyse und Behebung von Problemen, die im Zusammenhang mit vom Kunden bereitgestellten Anwendungen stehen, aktiv zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, deren Code ganz oder teilweise durch automatisierte oder KI-gestützte Werkzeuge generiert wurde und bei denen der Kunde nicht mit hinreichender Fachkunde zur Mitwirkung in der Lage ist. Kann eine betriebliche Störung nachweislich nur durch Eingriffe in den Anwendungscode behoben werden und kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht im Sinne dieser AGB nicht nach, ruhen für die betroffene Anwendung sämtliche vertraglich vereinbarten Service-Level-Garantien, insbesondere Verfügbarkeits- und Reaktionszeiten, bis die erforderliche Mitwirkung erbracht wurde. ayedo haftet in diesen Fällen nicht für Betriebsunterbrechungen, Ausfallzeiten oder Folgeschäden, sofern ayedo seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist und die Nichtverfügbarkeit auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen ist.
11. Export- und Importkontrolle
11.1 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass IT-Leistungen Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Services oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen.
11.2 Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten.
11.3 Die Vertragserfüllung von ayedo steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Import(kontroll)rechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
12. Datenschutz
12.1 ayedo erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von ayedo. Sofern der Kunde über einen Vermittler geworben wurde, stimmt der Kunde unwiderruflich zu, dass dem Vermittler die zur Provisionsabrechnung notwendigen Daten übermittelt werden.
13. Freistellung
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, ayedo im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14. Vertraulichkeit
14.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen, Unterlagen und Dokumente, die im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden ("Vertrauliche Informationen").
14.2 Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet werden. Eine Offenbarung gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Zudem verpflichtet sich die empfangende Partei, die Vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt Dritten zu offenbaren und nur solchen Angestellten, (externen) Mitarbeitern und Beratern zugänglich zu machen, welche die vertraulichen Informationen für den Zweck dieses Vertrages zwingend benötigen und ihrerseits entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
14.3 Mit der empfangenden Partei verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG gelten nicht als Dritte, sofern sie und ihre Angestellten, (externen) Mitarbeiter und Berater ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
14.4 Alle Rechte an den Vertraulichen Informationen verbleiben bei der offenbarenden Partei.
14.5 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe im Einzelfall festgelegt wird.
15. Änderungen dieser Bedingungen
15.1 ayedo ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung wird ayedo den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis ayedo gegenüber in Schriftform oder in Textform widerspricht.
15.2 Alle Informationen und Erklärungen von ayedo, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen, können auf elektronischem Weg an den Kunden, insbesondere über das Kundenportal oder per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
16. Force Majeure
16.1 ayedo haftet nicht für Verzug oder die Nichterfüllung, wenn und soweit der Verzug oder die Nichterfüllung auf einen Grund zurückzuführen ist, der außerhalb des ayedo zumutbaren Einflussbereiches liegt, einschließlich höherer Gewalt, Arbeitskampf oder anderer Betriebsstörungen, Strom- oder Netzausfälle, Ausfall anderer Versorgungs- oder Telekommunikationsnetze, Erdbeben, Gewitter oder andere Naturereignisse, Blockaden, Embargos, Unruhen, Maßnahmen und Anordnungen von Regierungen, terroristischer Handlungen oder Krieg.
17. Sonstige Bestimmungen
17.1 Die Abtretung von Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
17.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
17.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht, wenn mit einem Anspruch, der auf einer mangelhaften Leistung von ayedo beruht, gegen dessen Vergütungsanspruch aufgerechnet wird.
17.4 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ayedo stimmt ihrer Geltung zu.
17.5 Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit in den vertraglichen Vereinbarungen nicht ausdrücklich eine andere Form (z.B. die Textform) vorgesehen ist. Die Einhaltung der Schriftform kann durch Verwendung einer einfachen elektronischen Signatur (z.B. DocuSign) gewahrt werden.
17.6 ayedo darf auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Rahmen von Referenzen hinweisen und diese zu werblichen Zwecken nutzen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
17.7 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, keine fest angestellten oder freien Mitarbeiter, des anderen Vertragspartners, auch bis 2 Jahre nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses, abzuwerben, anzustellen oder in eigenen Dienst- oder Werkvertragsverhältnissen zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandlung verpflichten sich die Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung, an den anderen Vertragspartner. Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, wenn der andere Vertragspartner schriftlich einem solchen Vertragsverhältnis zustimmt.
18. Service Level Agreement für Hosting-, Server- und Cloud-Lösungen als Internet Service Provider (ISP)
18.1. Unser Serviceverständnis
Bei ayedo möchten wir Sie mit unserem persönlichen Kundenservice begeistern. Dabei spielt es keine Rolle, ob uns Ihr Anliegen per Telefon, E-Mail oder über unser Ticketsystem erreicht. Wir möchten Ihnen daher hiermit alle grundlegenden Informationen zu unseren Servicekanälen, sowie zu den durch uns garantierten Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten bereitstellen.
18.2. Begriffsdefinitionen & Vorbemerkungen
18.2.1 Werktage - Werktage sind wie folgt definiert: Montag bis Freitag. Ausgenommen sind Feiertage in Deutschland.
18.2.2 Reaktionszeiten - Die hier genannten Reaktionszeiten definieren den Zeitraum zwischen dem Eingang einer Anfrage und der ersten darauf erfolgten Reaktion. Die erstmalige Reaktion auf eine Anfrage setzt keine Lösung oder die Beantwortung der Anfrage voraus, sondern kann zum Beispiel den Hinweis auf den Beginn einer weiterführenden technischen Analyse oder Bearbeitung beinhalten. Die daraus resultierenden Arbeiten können zeitlich außerhalb der genannten Reaktionszeiten liegen. Die genaue Messung der Reaktionszeit beginnt mit Eingang der Anfrage über einen der unter Punkt 18.3 zur Verfügung gestellten Servicekanäle und richtet sich nach der Verfügbarkeit des jeweiligen Servicekanals. Anfragen, die zeitlich außerhalb der jeweiligen Kanalverfügbarkeit eingehen, werden ab der nächstmöglichen Verfügbarkeit des Servicekanals gemessen.
18.2.3 Priorisierung von Anfragen - Eingehende Anfragen werden prioritär bearbeitet, wenn sie eine Störung eines bei ayedo gebuchten Managed Services betreffen, etwa die Verfügbarkeit eines Online-Shops oder einer Website, die von ayedo betrieben wird. Hierzu zählen serverseitige Dienste wie Kubernetes, der installierte Ingress-Controller, Datenbankserver, die Anwendungs-Container oder Dienste wie Elasticsearch oder Redis. Auch eine Einschränkung in der Erreichbarkeit unserer DNS-Dienste sowie aller Dienste, die für einen ordnungsgemäßen Versand von E-Mail Nachrichten notwendig sind, werden priorisiert eingestuft. Ausgeschlossen von der Priorisierung sind anwendungsspezifische Probleme zu installierten Anwendungen, die nicht im Rahmen eines Managed Services von uns betreut werden.
18.2.4 Managed Services - Managed Applications („Managed Apps") werden umfassend durch unsere Administratoren betreut und gewartet. Hierzu zählen neben den wiederkehrenden System-Updates auch kurzfristige sicherheitsrelevante Updates und Security-Patches für die jeweiligen zugehörigen Rootserver. Managed Kubernetes Cluster werden umfassend durch unsere Administratoren betreut und gewartet. Hierzu zählen neben den wiederkehrenden System-Updates auch kurzfristige sicherheitsrelevante Updates und Security-Patches. Alle Updates werden automatisiert oder manuell durch unsere Administratoren unabhängig von den geplanten Wartungsarbeiten (18.5.1) eingespielt. Sollte das von uns bereitgestellte Betriebssystem durch eine Neuinstallation ausgetauscht oder verändert werden oder sollten die für uns während der Installation eingerichteten, administrativen Zugänge eingeschränkt oder vollständig deaktiviert werden, können keine automatischen oder manuellen Updates für den betroffenen Managed Server durchgeführt werden. Für alle Managed Services wird zusätzlich eine Backup-Funktion angeboten. Backups werden automatisiert in der Zeit zwischen 0.00 Uhr und 7.00 Uhr (UTC) als Voll-Backup durchgeführt und können mindestens 14 Tage rückwirkend wiederhergestellt werden. Managed Server werden betriebsbereit zur Verfügung gestellt und können über eine Firewall zusätzlich abgesichert werden. Durch die Bereitstellung von administrativen Zugängen trägt der Kunde zusätzlich die Verantwortung, die Lauffähigkeit des gesamten Systems nicht negativ zu beeinflussen oder Sicherheitslücken durch eine fehlerhafte Serverkonfiguration zu ermöglichen.
18.2.5 Störung - Eine Störung im Sinne dieses Service Level Agreements ist eine von uns überprüfbare Unterbrechung der Verfügbarkeit der von Ihnen gebuchten Leistungen über einen durchgehenden Zeitraum von mehr als 5 Minuten.
18.2.6 Wartung - Wartung umfasst sämtliche Sicherheits- oder Stabilitäts-relevanten Maßnahmen an Hardware, Betriebssystem, Netzwerk- oder Plattform-Komponenten der von ayedo betriebenen Infrastruktur. Hierzu zählen insbesondere Firmware-Updates, Patches kritischer Sicherheitslücken, Austausch defekter Hardware, Netzwerk-Rekonfigurationen zur Gefahrenabwehr sowie sonstige Arbeiten, die ausschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines störungsfreien Betriebs dienen. Wartungsarbeiten können sämtliche Managed-Services berühren, insbesondere Managed-Kubernetes, Managed Apps, Managed Edge und Datacenter-Services.
18.2.7 Software-Updates/Upgrades - Ein Update bezeichnet jede funktions- oder versions-bezogene Aktualisierung einer in der Managed-Services-Umgebung eingesetzten Software-Komponente. Updates dienen primär der Erweiterung des Funktionsumfangs, der Leistungssteigerung oder der Behebung nicht-kritischer Fehler einer Anwendung. Updates betreffen Managed-Kubernetes und Managed Apps; sie greifen nicht in die physische Infrastruktur ein und sind, anders als Wartungsarbeiten, in der Regel planbar und verschiebbar.
18.3. Servicekanäle & Reaktionszeiten
In der nachfolgenden Tabelle sind die von uns bereitgestellten Servicekanäle sowie deren Verfügbarkeiten und Reaktionszeiten für unsere Produkte aufgeführt.
Basic | Priority | |
---|---|---|
Support-Zeitfenster | Mo - Fr 09 - 17 Uhr |
Mo - So 00 - 24 Uhr |
Support-Kanäle | ✉ | ✉ ☎ |
Garantierte Reaktionszeit | - | Störungen: 2 Stunden Consulting & Support: Next Business Day |
Garantierte Verfügbarkeit | zubuchbar | Inklusive |
Regelstundensatz | 129 € / Stunde | |
Preis | Kostenlos | 2495,95 € / Monat 5 Cluster inklusive. Zusätzliche Cluster je 495,95 € / Monat |
18.3.1 Anfragen können sowohl über die telefonische Störungs-Hotline wie auch über unser Ticket-System eingereicht werden. Über das Ticketsystem können auch erweiterte Anfragen wie Bestellungen oder Änderungen der Stammdaten eingereicht werden, da über diesen Kanal bereits Ihre vollständige Kundenverifizierung erfolgt ist. Daher können über das Ticketsystem auch kostenpflichtige Aufträge oder sicherheitsrelevante Anfragen ohne weitere Legitimierung unverzüglich bearbeitet werden.
18.3.2 Schriftliche Anfragen, die uns per E-Mail erreichen, werden während der vertraglich vereinbarten Support-Zeitfenster durch unser Team beantwortet.
18.3.3 Schriftliche Anfragen, die uns per Chat erreichen, werden während der vertraglich vereinbarten Support-Zeitfenster durch unser Team beantwortet.
18.4. Verfügbarkeit unserer Systeme
Die Infrastruktur von ayedo wird in Deutschland in nach ISO 27001 vom TÜV als „Secure Data Center" zertifizierten Rechenzentren betrieben. Für eine weltweite optimale Leistung betreiben wir zusätzlich in weiteren Ländern Server, die z.B. für den DNS-Dienst sowie für unser CDN (Content-Delivery-Network) genutzt werden.
Für Kunden, die den Priority-Support gebucht haben bzw. im Basic-Support garantierte Verfügbarkeiten hinzugebucht haben, wird für alle durch ayedo bereitgestellten und betreuten Systeme und Dienste wird eine grundlegende Netzwerk- und Hardwareverfügbarkeit im Jahresmittel des jeweiligen Kalenderjahres garantiert: 99,9 % (bei redundanter Auslegung) bzw. 99,5 % (bei nicht redundanter Auslegung). Die Verfügbarkeit wird auf Jahresbasis berechnet; Ausfallzeiten werden nur berücksichtigt, wenn sie länger als 5 Minuten andauern. Geplante Wartungszeiten sowie vom Kunden zu vertretende Ausfälle werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht als Nichtverfügbarkeit gewertet.
18.5. Wartungsarbeiten
Unser Serviceverständnis schließt ein, eine aktuelle und sichere Hostinginfrastruktur für unsere Kunden bereitzustellen. Alle hierfür notwendigen Wartungs- und Erweiterungsarbeiten werden durch Techniker der ayedo oder beauftragter Dienstleister abgewickelt. Diese Arbeiten umfassen das gesamte Netzwerk, alle Hardwarekomponenten, das Betriebssystem sowie darauf installierte Systemsoftware. Im Rahmen dieser Systempflege sind regelmäßige Wartungsarbeiten zwangsläufig notwendig, um eine aktuelle und sichere Infrastruktur bereitstellen zu können. Hierbei wird zwischen geplanten Wartungsarbeiten und dringenden Wartungsarbeiten unterschieden:
18.5.1 Wartungen zur Pflege- und Weiterentwicklung sowie weitere geplante Wartungen werden in fest definierten Wartungsfenstern durchgeführt:
- Sonntag im Zeitraum von 23 Uhr bis Montag, 4 Uhr
- Mittwoch im Zeitraum von 23 Uhr bis Donnerstag, 4 Uhr
Andere Wartungsfenster und Updates sind kundenseitig im Vorfeld anzufragen und mit ayedo zu vereinbaren. Backup-Zeitfenster können ayedo bei Bedarf mitgeteilt werden.
Innerhalb dieser Wartungsfenster kann es zu kurzzeitigen Einschränkungen in der Erreichbarkeit, der durch ayedo bereitgestellten Systeme und Dienste kommen. Da es sich um regelmäßige, geplante Wartungsarbeiten handelt, erfolgt keine gesonderte Kundeninformation.
18.5.2 Dringende Wartungsarbeiten (vgl. 18.2.6) können jederzeit und ohne längerfristige Ankündigung durch ayedo durchgeführt werden. Dies ist zum Beispiel notwendig, um bekannte Sicherheitslücken, die eine akute Gefährdung der Datensicherheit oder der generellen Systemsicherheit darstellen, unverzüglich zu schließen. Dringende Wartungsarbeiten verfolgen immer das Ziel, potenzielle Einschränkungen in der Erreichbarkeit der Hostinginfrastruktur proaktiv zu vermeiden.
Vor Beginn der Wartungsarbeiten erfolgt eine Kundeninformation per E-Mail an die in den Stammdaten hinterlegte E-Mail-Adresse des Kundenkontos. Bei akuter Dringlichkeit kann auch eine sofortige Wartung mit anschließender Kundeninformation durchgeführt werden.
18.5.3 Regelmäßige Software-Updates (vgl. 18.2.7) werden standardmäßig innerhalb der Geschäftszeiten von ayedo (Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr MEZ/MESZ) durchgeführt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Wünscht der Kunde ausdrücklich die Durchführung außerhalb dieser Zeiten (z. B. nachts oder an Wochenenden), erbringt ayedo diese Leistung - vorbehaltlich verfügbarer Ressourcen - gegen Vergütung nach dem jeweils gültigen Regelstundensatz. Die Terminierung erfolgt nach schriftlicher Bestätigung durch ayedo.
18.6. Nichteinhaltung der Service-Level Agreements
Die Nichteinhaltung der Service-Level in Bezug auf die Punkte 18.3. (Servicekanäle & Reaktionszeiten) und 18.4. (Verfügbarkeit unserer Systeme) ist in den nachfolgenden Punkten 18.6.1. und 18.6.2. geregelt. Für Erstattungen in Bezug auf die nachfolgenden Punkte gilt pro Kalenderjahr eine maximale Obergrenze von 25 % der Jahresmiete eines Vertrags.
18.6.1 Bei Überschreitung einer Reaktionszeit werden 10 % der errechneten Tagesmiete (Monatsmiete geteilt durch 30 bzw. Jahresmiete geteilt durch 365) des entsprechenden Vertrags erstattet. Der maximale Betrag einzelner Erstattungen ist innerhalb eines Kalendermonats auf die monatliche Miete bzw. die errechnete monatliche Miete bei jährlichen Verträgen begrenzt.
Die Anzeige der Nichteinhaltung kann in einem formlosen Schreiben innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten der Überschreitung an ayedo per E-Mail (18.3.2) unter Angabe der Kundennummer sowie der Vertragsnummer oder über unser Ticketsystem (18.3.1) unter Angabe der Vertragsnummer gerichtet werden.
18.6.2 Für jeweils 1 % weniger Verfügbarkeit als die für das entsprechende Produkt garantierte prozentuale Verfügbarkeit im Kalenderjahr werden 5 % der Monatsmiete oder der errechneten Monatsmiete bei jährlichen Verträgen (Nettobetrag) des entsprechenden Vertrags erstattet. Der Maximalbetrag ist dabei auf die Monatsmiete bzw. auf die errechnete Monatsmiete bei jährlichen Verträgen begrenzt. Die Anzeige der Nichteinhaltung kann in einem formlosen Schreiben innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten der Überschreitung an ayedo per E-Mail (18.3.2) unter Angabe der Kundennummer sowie der Vertragsnummer oder über unser Ticketsystem (18.3.1) unter Angabe der Vertragsnummer gerichtet werden.
19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
19.1 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG)
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und ayedo ist Saarbrücken. ayedo ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
20. Salvatorische Klausel
20.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.